- 16.03.2011, 12:15:52
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Bioethikkommission: Eckpunkte für ein Biobankengesetz
Wien (OTS) - Die Bioethikkommission begrüßt in ihrer Stellungnahme
zu Biobanken für die wissenschaftliche Forschung die in der Strategie
der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen
für die Nutzung von Forschungsinfrastrukturen.
Biobanken sind systematisch eingerichtete Sammlungen von Proben
(Blut, Gewebe, Zellen) und damit verknüpfbaren Daten zur Nutzung in
der medizinischen Forschung. Sie stellen eine der wichtigsten
Grundlagen für Erkenntnisse über die Entstehung von Krankheiten und
für die Weiterentwicklung ihrer Behandlung dar.
An der Einrichtung und am Betrieb von Biobanken besteht laut Ansicht
der Bioethikkommission erhebliches öffentliches Interesse. Die
Forschung mit den in eine Biobank eingebrachten Körpermaterialien ist
für die Patienten mit keinem gesundheitlichen Risiko verbunden,
bietet aber Hoffnung für bessere Diagnostik und wirksame Therapien.
Die Bioethikkommission empfiehlt folgende Eckpunkte bei der
Erarbeitung eines Biobankengesetzes zu berücksichtigen:
- Einbringung von Körpersubstanzen in eine Biobank mittels
freiwilliger und schriftlicher Zustimmung der
Probenspender("generelle Zustimmung");
- Ausschließlich anonymisierte Weitergabe von Proben an Forscherinnen
und Forscher unter Wahrung der Anforderungen des Datenschutzes;
- Maximale Transparenz aller Forschungsvorhaben durch Ankündigung in
speziellen öffentlich zugänglichen Datenbanken und Registern;
- Begutachtung der konkreten Forschungsprojekte durch
Ethikkommissionen.
Die Bioethikkommission empfiehlt der Bundesregierung, diese Punkte so
rasch wie möglich umzusetzen, um die nationale und internationale
Tätigkeit österreichischer Forscherinnen und Forscher aktiv zu
unterstützen. Dies führe dazu, dass die österreichische Bevölkerung
verstärkt vom Fortschritt der medizinischen Wissenschaften
profitieren könne.
Die Stellungnahme ist unter
http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=42719 abrufbar.
Rückfragehinweis:
Mag. Dr. Doris Wolfslehner Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt - Geschäftsstelle 1010 Wien, Ballhausplatz 2 Tel.: +43 1 531 15-2987 Fax: +43 1 531 09-2987 E-Mail: [email protected]
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