- 10.03.2011, 10:35:24
- /
- OTS0088 OTW0088
ExpertInnen gegen "verordnete gemeinsame Obsorge" "Sorgerechte nur bei geteilten Sorgepflichten"
Die Arbeitsgruppe Sorgepflicht für Kinder (SOPKI) nimmt bei der heutigen Pressekonferenz (Café Prückel, 11 Uhr) Stellung zum geplanten Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2012
Wien (OTS) - 10. März 2011: Der von Justizministerin Claudia
Bandion Ortner kürzlich veröffentlichte Entwurf zum
Kindschaftsrechtsänderungsgesetz stößt auf massive Kritik bei vielen
ExpertInnen und PraktikerInnen. So auch bei der Arbeitsgruppe
Sorgepflicht für Kinder, die letztes Jahr im Zuge der Debatte um die
Verschärfung des Gesetzes ins Leben gerufen wurde.
Die Arbeitsgruppe Sorgepflicht für Kinder (SOPKI) besteht derzeit
aus der Männerberatung Wien, dem Netzwerk österreichischer Frauen-
und Mädchenberatungsstellen, Österreichischer Kinderschutzbund und
Verein für gewaltlose Erziehung, Österreichische Plattform für
Alleinerziehende (ÖPA), Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
(AÖF), Verein Wiener Frauenhäuser, White Ribbon und Wiener
Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.
Die VertreterInnen der Arbeitsgruppe SOPKI sind sich sicher, dass
dieses Gesetz der automatischen gemeinsamen Obsorge für den Fall,
dass es in Kraft tritt, sehr zu Lasten des Kindeswohls gehen wird.
"Es ist sogar jenseits des Kinderwohls, weil dadurch Kinder vermehrt
Konfliktsituationen ausgesetzt werden und dies zu Belastungen im
Sinne psychischer Gewalt führt. Dies ist nach der derzeitigen
Gesetzeslage (§ 146 a ABGB) eindeutig als unzulässig zu
qualifizieren", so der Stellvertretende Obmann des Österreichischen
Kinderschutzbundes und Verein für gewaltlose Erziehung, Dr. Gert
Czermak.
Die VertreterInnen sind auch überzeugt, dass eine automatische
Regelung, die Auseinandersetzungen und Konflikte zwischen den Eltern
nicht lösen. "Aufgrund der dringenden Notwendigkeit für
FamilienrichterInnen auf die wirklich schwierigen Fälle intensiver
einzugehen wird es wegen der zu erwartenden Mehrarbeit durch diesen
Gesetzesentwurf noch weniger Zeit geben", so Mag.a Petra Smutny,
Richterin am Wiener Oberlandesgericht.
Von Seiten des Opferschutzes wird es als kritisch angesehen, dass
Gewalt im Gesetzesentwurf unzureichend berücksichtigt wurde. Ganz
besonders problematisch ist es auch, dass nun unverheiratete und
biologische Väter, egal ob sie das Kind kennen oder nicht, ein
Antragsrecht auf Obsorge bekommen werden und das auch rückwirkend.
Wir glauben, dass dabei massive Belastungen auf Mütter zukommen
werden.
Es gibt ja bereits jetzt das Recht auf gemeinsame Obsorge für
verheiratete und nicht verheiratete Väter wenn sich beide Elternteile
einig sind.
Wir fordern Frau Justizministerin auf, diesen Gesetzesentwurf zu
überarbeiten und die Vorschläge und Warnungen seitens der ExpertInnen
ernst zu nehmen.
Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer, 0664/7930789, maria.rö[email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AFH






