- 09.03.2011, 17:00:13
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Korruptionsbekämpfung - ein Rennen gegen die Zeit?
Timed out: Verjährungsfristen und die Verfolgung von Korruption in EU-Ländern
Wien (OTS) - Transparency International -Austrian Chapter
präsentiert die Ergebnisse einer europaweit durchgeführten Studie mit
dem Ziel, die Rolle von Verjährungsfristen im Kampf gegen Korruption
in allen Mitgliedsstaaten der EU aufzuzeigen.
Die Einzelstudien in den Ländern widmeten sich verschiedenen
Formen der Verjährung in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen. In
11 Ländern, darunter auch Österreich, wurden dafür Detailerhebungen
durchgeführt: Bulgarien, Griechenland, Irland, Italien, Litauen,
Österreich, Portugal, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn. In den
restlichen 16 EU-Mitgliedsstaaten wurde die Gesetzeslage
überblicksartig erhoben:
Die wichtigsten Ergebnisse des internationalen Vergleichs:
- Langwierige Prozesse sind in vielen EU-Ländern ein ernsthaftes Problem für die Umsetzung von Antikorruptions-Gesetzen. Auch die Aufdeckung von Korruptionsstraftaten, fehlendes wirtschaftliches Fachwissen und Personalmangel, verursachen quer durch alle EU- Staaten Schwierigkeiten bei der Korruptionsbekämpfung. - Der Umgang mit Verjährungsfristen zeigt, dass viel zu oft Schwachstellen und Hintertüren intensiv genutzt werden, so dass Straffreiheit für die vermeintlichen Täter fast schon gesichert scheint. Dabei sind bestimmte Regelungen in einigen Staaten
besonders problematisch:
Gravierende Beispiele sind etwa Griechenland, Italien und
Portugal, in denen es sogar dann noch zur Verjährung kommen kann,
wenn bereits eine erstinstanzliche Verurteilung vorliegt. Das
bedeutet, dass mitten im Rechtsmittelverfahren die Frist ablaufen
kann und der erstinstanzlich Verurteilte ohne weitere Prüfung als
unschuldig zu betrachten ist. Unerklärlich ist, dass in Griechenland
für Minister kürzere Verjährungsfristen als für Normalbürger gelten
und dies sogar in der Verfassung festgeschrieben ist. In Italien
wurden die ohnehin schon sehr knapp bemessenen Verjährungsfristen für
Korruptionsstraftaten durch die jüngste Gesetzesnovelle nochmals
verkürzt und sind jetzt jedenfalls unzureichend. Auch in Frankreich
und Spanien können die Verjährungsfristen für Korruptionsdelikte
schlichtweg als zu kurz angesehen werden.
Die Situation in Österreich:
1. Im Allgemeinen funktionieren die österreichischen
Verjährungsregeln in Relation zu anderen Ländern relativ gut. Es
scheint laut Experten die Ausnahme zu sein, dass die Verfolgung von
Korruption an der bereits abgelaufenen Verjährungsfrist scheitert.
Aussagekräftige und zuverlässige statistische Daten gibt es dazu
jedoch nicht.
2. Als größte Schwachstelle wird der Mangel an wirtschaftlichem
Know-How zur Verfolgung von Wirtschafts- und Korruptionsstraftaten in
den Staatsanwaltschaften betrachtet. Gemeinsam mit einem generellen
Personalmangel führt dies zu unbefriedigenden Ergebnissen und
überlangen Verfahrensdauern, wobei allerdings der mit der Anfang
2011 beginnende Ausbau der Korruptionsstaatsanwaltschaft zu einer -
auch personell aufgestockten - zentralen Stelle zur Bekämpfung von
Wirtschaftsstraftaten hoffentlich Besserung erwarten lässt.
Dazu Mag. Walter Geyer, Leiter der Zentralen Staatsanwaltschaft
zur Verfolgung von Korruption: "Ab September 2011 sollen die
Ermittlungen in großen Wirtschafts- und Korruptionsverfahren bei der
Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von
Wirtschaftsstrafsachen und Korruption in Wien geführt werden.
Letztlich sind 40 StaatsanwältInnen dafür vorgesehen und ständige
Experten auf verschiedenen Sachgebieten. Bereits in Kraft getreten
ist eine Kronzeugenregelung für Personen, die wesentlich zur Klärung
schwerer Taten beitragen. Ein neuer Anlauf im viel beschworenen Kampf
gegen Korruption und das Rennen gegen die Zeit. Sein Erfolg wird sich
maßgeblich an den Personalresourcen entscheiden."
3. Bei Strafverfahren, an denen Abgeordnete zu gesetzgebenden
Körperschaften als einer von mehreren Beschuldigten oder sogar nur
als Zeuge beteiligt sind, kann deren Immunität zu
Verfahrensverzögerungen und in der Folge zur Verjährung für die
anderen Beschuldigten führen. Die Verjährung wird nämlich nur für die
Abgeordneten selbst hinausgeschoben, nicht jedoch für alle anderen
Beteiligten, deren Verfahren wegen der Immunität verzögert werden.
Die österreichische Studie sowie den europaweiten Bericht finden
Sie unter: www.ti-austria.at/timed-out
Rückfragehinweis:
Transparency International - Austrian Chapter
Tel: 01/960 760
e-mail: [email protected]
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