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OTS0180   9. März 2011, 13:28

MEDIENSTELLUNGNAHME von NRAbg. Stefan Petzner zu Prozessausgang


NRAbg. Stefan Petzner weist die heutige
Berichterstattung der APA und anderer Medien über den Ausgang des
Prozesses gegen ihn, Petzner, mit aller Entschiedenheit zurück und
ist empört über die bewusste Falschinterpretation seiner, Petzners,
Aussagen und Handlungen. Es sei empörend und beschämend, dass die
Tatsache, dass er, Petzner, sich schützend vor Haider gestellt habe,
bewusst umgedreht und das genaue Gegenteil daraus gemacht werde. "Ich
habe Haider nicht belastet, sondern mich über drei Jahre schützend
vor ihn gestellt, was wohl niemand anderer für ihn gemacht und dafür
auch noch die vollen Konsequenzen getragen hätte. Ich habe heute aber
auch, nach über drei Jahren, die Wahrheit gesagt, weil der, den ich
schützen wollte, nicht mehr unter uns ist", betont Petzner.

Zum rechtlichen Sachverhalt:

Nachdem im Jahr 2007 wegen der vorzeitigen Veröffentlichung eines
negativen Staatsbürgerschaftsbescheides gegen den damaligen
Landeshauptmann Jörg Haider und den damaligen Sprecher Stefan Petzner
ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses
eingeleitet wurde, hatte Petzner in seiner Beschuldigtenvernehmung
(keine Wahrheitspflicht, Anm.) bewusst unrichtige Aussagen gemacht,
mit dem erreichten Ziel, dass das Verfahren gegen Haider eingestellt
wurde, jedoch der Folge, dass gegen Petzner eine Anklage wegen
Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet wurde. Für diese
Verletzung des Amtsgeheimnisses und zusätzlich den Tatbestand der
Begünstigung des Landeshauptmannes Dr. Jörg Haider, weil ihn Petzner
vor der Strafverfolgung durch die Justiz schützte, wurde dieser heute
mit einer Zahlung von 38.000 Euro im Rahmen einer Diversion bedacht.

NRAbg. Stefan Petzner dazu im Rahmen einer persönlichen
Stellungnahme:

"Ich habe vor Gericht gesagt und wiederhole es an dieser Stelle, dass
ich mich schützend vor Landeshauptmann Jörg Haider gestellt habe,
indem ich die gesamte rechtliche Verantwortung auf mich genommen
habe, um ihm ein Verfahren zu ersparen und in vollem Wissen, was das
für mich rechtlich bedeutet, nämlich, dass ich damit nicht nur Gefahr
laufe, eine Verletzung des Amtsgeheimnisses zu begehen, sondern auch
den Tatbestand der Begünstigung zu erfüllen. Ich habe vor Gericht und
im Anschluss gegenüber den Medien betont, dass es für manche
vielleicht gerade in der heutigen, von blankem Egoismus geprägten,
Zeit ungewöhnlich scheinen mag, dass jemand aus Loyalität,
Pflichtbewusstsein, Freundschaft und Kameradschaft heraus so etwas
tut, ich aber dazu stehe, weil für mich diese menschlichen Tugenden
mehr zählen als alles andere. Ich habe nur meine Pflicht getan. Ich
habe rechtlich gesehen falsch gehandelt, aber moralisch und
menschlich gesehen richtig. Und dafür bin ich auch bereit, 38.000
Euro zu zahlen."

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0180 2011-03-09 13:28 091328 Mär 11 BZC0006 0405



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