- 08.03.2011, 11:04:13
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Regulierungsbehörde KommAustria bestellt ORF-Prüfungskommission
Finanzprüfer sind bedeutender Baustein für die unabhängige Kontrolle des ORF
Wien (OTS) - Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat
mit heutigem Tag zwei voneinander unabhängige Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungskanzleien zu Mitgliedern der nach dem ORF-Gesetz
vorgeschriebenen Prüfungskommission bestellt. Im Zuge eines
umfassenden viermonatigen Auswahlverfahrens auf Basis einer
europaweiten Ausschreibung erhielt eine Bietergemeinschaft bestehend
aus BDO Austria GmbH und Grant Thornton Unitreu GmbH den Zuschlag.
Der Auftrag ist auf fünf ORF-Geschäftsjahre (2010 bis 2014)
befristet.
"Der KommAustria lagen im Ausschreibungsverfahren mehrere
Bewerbungen vor. Die Bietergemeinschaft aus BDO Austria und Grant
Thornton Unitreu konnte sich schließlich in der Gesamtbewertung mit
ihrem Prüfkonzept gegenüber den übrigen Bewerbern durchsetzen", so
Mag. Michael Ogris, Vorsitzender des für die Vergabe zuständigen
Senats I der KommAustria. "Mit den durch die Bietergemeinschaft
nominierten Schlüsselpersonen, Prof. Dr. Karl Bruckner und Univ.-Doz.
Dr. Walter Platzer, stehen zwei ausgewiesene Spezialisten aus dem
Bereich der Wirtschaftsprüfung an der Spitze der
ORF-Prüfungskommission."
Gemäß § 40 des im Oktober 2010 in Kraft getretenen ORF-Gesetzes
hat die Prüfungskommission den Jahresabschluss und den Lagebericht
sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des ORF zu
prüfen. Die Prüfung umfasst auch die Aktivitäten zahlreicher
Tochtergesellschaften. Darüber hinaus obliegt der Prüfungskommission
auch die Gebarungsprüfung im ORF-Konzern, bei der verschiedene
Geschäftsbereiche und Aktivitäten des ORF auf einen angemessenen
ökonomischen Einsatz von Finanzmitteln unter die Lupe genommen
werden. Sämtliche Prüfberichte gehen einerseits an die KommAustria,
die der Prüfungskommission auch spezifische Prüfaufträge erteilen
kann, und zum anderen an die zuständigen Organe des ORF.
Auch die Auszahlung von insgesamt 160 Millionen Euro über den
Zeitraum der Jahre 2010 bis 2013, mit denen dem ORF jene Finanzmittel
teilweise ersetzt werden sollen, die ihm durch die Befreiungen von
der Rundfunkgebühr entgehen, hängt unter anderem von den Ergebnissen
der Prüfungskommission und der darauf basierenden Entscheidung der
KommAustria ab. Im sechsten Abschnitt des ORF-Gesetzes zum
Programmentgelt sind unter § 31, Absatz 11 ff. eine Reihe von
Maßnahmen gefordert, deren Einhaltung Voraussetzung für die
Refundierung ist. Dazu zählen unter anderem der Fortbestand des
Film-Fernsehabkommens, der kontinuierliche Ausbau des Anteils
österreichspezifischer Fernsehfilme, -serien und -dokumentationen
sowie von Kindersendungen am Gesamtprogramm, der Fortbestand des
Radiosymphonieorchesters sowie in wirtschaftlicher Hinsicht Maßnahmen
zur weiteren Reduktion der Personal- und Sachkosten.
Die schon bisher für Angelegenheiten des ORF bestehende
Prüfungskommission wurde mit der Novellierung des ORF-Gesetzes zum 1.
Oktober 2010 aus der Organstruktur des ORF herausgelöst. Die nun neu
bestellte Prüfungskommission ist somit stärker in die externe
Kontrolle des ORF durch die KommAustria einbezogen und erhielt
umfassendere Prüfkompetenzen. Zuvor war die Prüfungskommission -
neben Stiftungsrat, Generaldirektor und Publikumsrat - eines der
Organe des Österreichischen Rundfunks und wurde vom ORF selbst
bestellt.
Auf die neue Prüfungskommission wartet nun bereits die erste große
Herausforderung: Bis Ende Mai 2011 ist der Jahresabschluss des ORF
und zahlreicher Tochtergesellschaften sowie der Konzernabschluss für
das Geschäftsjahr 2010 zu prüfen.
Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Andreas Kunigk
Tel.: +43 (0)1 58058-168
mailto:[email protected]
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