- 06.03.2011, 13:58:06
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GÖD: Verschiebung der Dienstrechts- und Besoldungsreform wird abgelehnt
Für Sicherstellung der Qualität des Öffentlichen Dienstes ist Regierungsprogramm einzuhalten
Wien (OTS) - Der Feststellung des Innenpolitik-Ressortleiters der
Salzburger Nachrichten, Andreas Koller, wonach die von
Bundesministerin Heinisch-Hosek angekündigte Verschiebung der
Besoldungsreform des Öffentlichen Dienstes ein Armutszeugnis sei, ist
nichts hinzuzufügen.
Um auch in Zukunft qualifiziertes Personal zu bekommen und die von
der Bevölkerung zu Recht erwarteten Leistungen des Öffentlichen
Dienstes zu erhalten, ist die im Regierungsprogramm vorgesehene
Dienstrechts- und Besoldungsreform unabdingbar. Es braucht nicht nur
punktuelle Maßnahmen im Lehrerbereich, es wird diese neue Struktur in
allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes benötigt wie beispielsweise
in der Verwaltung und bei der Polizei.
In diesem Zusammenhang erscheinen die kolportierten Beraterkosten
von bis zu 300 Millionen Euro für eine Besoldungsreform höchst
aufklärungsbedürftig. Die GÖD verlangt vielmehr, wie dies der
Rechnungshof seit vielen Jahren empfiehlt, das vorhandene interne
Know-how zu nutzen.
Die Anerkennung des Bachelor-Abschlusses als erster akademischer
Grad der Bologna-Struktur ist nur recht und billig. Die GÖD verlangt
die besoldungsrechtliche Abgeltung, eine unterschiedliche Behandlung
von Beamten und Vertragsbediensteten ist sachlich nicht
gerechtfertigt. Der Öffentliche Dienst hat hier auch seine
Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft wahrzunehmen. Die Signale
aus dem Bundeskanzleramt für die Anerkennung des Bachelor-Abschlusses
waren bisher nicht zufriedenstellend. Wir werden daher die positive
Sichtweise von BM Heinisch-Hosek, dass es hier eine Lösung für alle
Öffentlich Bediensteten geben wird, massiv einfordern.
Rückfragehinweis:
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
1010 Wien, Teinfaltstr. 7
Otto Aiglsperger
Tel.: 0664/614 52 80
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