• 04.03.2011, 13:23:09
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Landtagspräsident Lobnig: Abgeordneter Schober kennt die Gesetze nicht!

Der Unvereinbarkeitsausschuss ist für Vermögenszuwächse der Regierungsmitglieder nicht zuständig.

Klagenfurt (OTS) - Zweiter Landtagspräsident Schober bestätige zum
wiederholten Male seine rechtliche Unkenntnis betreffend die
Zuständigkeiten des Unvereinbarkeitsausschusses wie auch den
Regelungen betreffend die Vermögensoffenlegungen nach dem
Unvereinbarkeitsgesetz, sagte heute der Erste Präsident des Kärntner
Landtages Josef Lobnig. Zum wiederholten Male stelle er fest, dass
LH-Stellvertreter DI Uwe Scheuch nach Antritt seines Regierungsamtes
im Jahre 2009 eine korrekte Meldung seiner Tätigkeiten und
Vermögensverhältnisse abgegeben habe. Dass er als Miteigentümer eines
Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebes EU-Förderungen erhält, sei
Folge seiner Vermögensverwaltung und decke sich mit über 90% der
Land- und Forstwirtschaftsbetriebe in Kärnten. Es handle sich dabei
um Vermögenszuflüsse aus der Verwaltung seines Grund und Bodens. Zum
wiederholten Male stellt Präsident Lobnig fest, dass gemäß § 2 Abs. 4
des Unvereinbarkeitsgesetzes - ein Bundesgesetz - die Verwaltung des
eigenen Vermögens nicht als Ausübung eines Berufes im Sinne des § 1
leg.cit. gelte.

Auch die gesetzlichen Vorschriften über die Vermögensoffenlegungen
nach § 3a leg.cit Unvereinbarkeitsgesetz wurden vom Ersten
Landtagspräsidenten in seinen Stellungnahmen mehrmals dargelegt -
Vermögensoffenlegungen nach § 3a leg.cit seien von einem Mitglied der
Landesregierung jedes 2. Jahr dem Präsidenten des Rechnungshofes, zur
Klarstellung des Rechnungshofes des Bundes, anzuzeigen - und gehe
Präsident Lobnig davon aus, dass LH-Stv. Scheuch dieser Pflicht auch
nachkomme. Eine Mitteilung des Präsidenten des Rechnungshofes an
Präsident Lobnig, dass einerseits dieser Pflicht nicht nachgekommen
wurde andererseits ein außergewöhnlicher Vermögenszuwachs nach § 3a
leg.cit festgestellt wurde, sei bisher nicht erfolgt. Die Behauptung
des Zweiten Landtagspräsidenten Schober, dass Präsident Lobnig eine
Meldung betreffend der an Scheuch ergangenen EU-Förderungen
übermittelt worden sei, entspricht nicht den Tatsachen, und bestehe
auch keine Pflicht diesbezüglich gegenüber dem Kärntner Landtag,
sondern ausschließlich, wie bereits erwähnt, gegenüber dem
Präsidenten des Rechnungshofes.

Es würde an Absurdität grenzen, wenn Präsident Lobnig den
Abgeordneten nachspionieren müsste, ob sie von irgendwelchen Stellen
Förderungen für ihren Grund und Boden, ihre Liegenschaften, Häuser,
etc. (z.B. EU-Förderungen, thermische Sanierungen, erneuerbare
Energien, Heizungsanlagen, Solaranlagen, Haus- und Hofzufahrten,
etc.) erhalten haben. Die Abgeordneten hätten gem. Art. 70a der
Kärntner Landesverfassung dem Leiter des Landesrechnungshofes jedes
2. Jahre ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen, schloss der Erste
Präsident des Kärntner Landtages.

Rückfragehinweis:
Büro Erster Landtagspräsident
Tel.: ++43(0463) 57757-102
www.kaerntner-landtag.ktn.gv.at

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