• 03.03.2011, 11:27:42
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Haneder: Warnung vor unfairen Klauseln in Arbeitsverträgen

St. Pölten (OTS/AKNÖ) - "Wie eine ansteckende Krankheit breiten
sich unfaire Klauseln in Arbeitsverträgen aus", stellte
AKNÖ-Präsident Hermann Haneder anlässlich der
Jahresbilanz-Pressekonferenz für das Arbeitsrecht am Donnerstag in
St. Pölten fest. Die meisten Missstände betreffen Konkurrenzklauseln,
die einen Jobwechsel in der gleichen Branche oft für ein ganzes Jahr
verbieten und Rückzahlungsvereinbarungen nach einer betrieblichen
Weiterbildung.

Sehr viele Klauseln stehen mit dem Gesetz direkt in Konflikt, die
meisten bewegen sich auf dem schmalen Grat zwischen gerade noch
zulässig und eigentlich schon verboten. Alle von der AKNÖ
aufgedeckten Klauseln haben eines gemeinsam: Sie beschneiden die
Rechte der ArbeitnehmerInnen und stärken Sanktionsmöglichkeiten der
Arbeitgeber.

Hitliste der 6 ärgsten gesetzwidrigen Arbeitsvertrags-Klauseln

* Verpflichtung, bei Streitigkeit die Wirtschaftskammer anzurufen:
Bei einem Handelsvertreter findet sich folgende Klausel im
Arbeitsvertrag: "Bei Streitigkeiten ist jedenfalls zuerst die
Rechtsberatung der Wiener Handelskammer anzurufen."
Diese Bestimmung ist "völlig inakzeptabel", so der AKNÖ-Präsident,
"denn die gesetzliche Interessenvertretung ist und bleibt die
Arbeiterkammer".

* Gebäudereiniger aus Waldviertel hat Dienstorte in Salzburg und Wien
Bei einem Gebäudereiniger aus dem nördlichen Waldviertel werden als
Dienstorte unter anderem Salzburg und Wien im Arbeitsvertrag
festgehalten. Das führt dazu, dass Wegzeiten und damit Reisekosten
nicht bezahlt werden müssen.

* Welche Krankheiten haben Ihre Kinder und Ehepartner?
In einem Bewerbungsbogen für einen Papierwarenhändler wird nach
"Operationen, Therapien, Krankheiten, Allergien, Beeinträchtigungen -
auch wenn diese geheilt sind" der BewerberInnen selbst, der Kinder
und der (Ehe-)Partner gefragt.

* Leiharbeiter darf nicht vom Beschäftiger-Betrieb übernommen werden
In einem 23 Kapitel umfassenden Arbeitsvertrag wird einem
Arbeitnehmer von einer Leiharbeitsfirma untersagt, in die
Stammbelegschaft des Beschäftiger-Betriebs zu wechseln. "Ein Unsinn,
klar gesetzwidrig", lautet das vernichtende Urteil dazu von den
AKNÖ-ArbeitsrechtsexpertInnen.

* Arbeitsloser soll Strafe wegen Verletzung der Konkurrenzklausel
bezahlen
Ein Handelsangestellter hatte eine Konkurrenzklausel unterschrieben,
die einen Jobwechsel in derselben Branche für eine gewisse Zeit unter
Strafe stellt. Die Forderung nach 3 Bruttomonats-Entgelten stellte
der frühere Arbeitgeber jedoch zu einem Zeitpunkt, als der ehemalige
Angestellte arbeitslos war. "Die Konkurrenzklausel wird hier als
Faustpfand verwendet, um frühere Mitarbeiter unter Druck setzen zu
können."

* Pflegehelferin soll 9.700 Euro Ausbildungskosten zurückzahlen
Bei einer Heimhilfe, die zur Pflegehelferin ausgebildet worden war,
schnappte ebenfalls eine Klausel-Falle zu. Als das Dienstverhältnis
einvernehmlich gelöst wurde, drohte die Rückzahlung der
Ausbildungskosten. "Viele DienstnehmerInnen glauben, eine
einvernehmliche Dienstauflösung heißt im guten Einvernehmen. Doch das
ist ein Irrtum: Ausbildungskosten können auch in diesen Fällen
zurückverlangt werden.

Forderungen der Niederösterreichischen Arbeiterkammer:

* Arbeitsverträge müssen verständlich abgefasst sein.
* Arbeitsverträge dürfen keine gesetzwidrigen Klauseln enthalten.
* Vor jeder einzelnen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme im Betrieb ist
eine konkrete Vereinbarung über die Rückzahlungsverpflichtung zu
schließen.
* Die Arbeitnehmer müssen genug Zeit haben, unverständliche und
komplizierte Klauseln bei der Arbeiterkammer überprüfen zu lassen.

Jahresbilanz 2010: 11,5 Mio. Euro für ArbeitnehmerInnen erstritten
Die Niederösterreichische Arbeiterkammer hat im Jahre 2010 auf
außergerichtlichem Wege 3,0 Millionen Euro und bei den Arbeits- und
Sozialgerichten 8,5 Millionen Euro für die ArbeitnehmerInnen an
ausstehenden Löhnen und Gehältern erstritten. Hermann Haneder: "Das
ist eine halbe Million Euro mehr als im Jahr 2009. Die Summen, die
bei Gericht erkämpft werden müssen, steigen stark an."
In den 21 Bezirksstellen wurden 38.460 arbeitsrechtliche Beratungen
durchgeführt und 4.153 Mal bei - meist ehemaligen - Arbeitgebern
interveniert.

Rückfragehinweis:
Rückfragen: Mag. Doris Rauscher-Kalod, Tel. 05-7171-1410.

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