• 02.03.2011, 12:53:59
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  • OTS0177 OTW0177

LSth. Wallner: "Versorgungssicherheit im Land nicht gefährden"

EU-Rat beschließt grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

Bregenz (OTS/VLK) - Im Rat der Europäischen Union wurde
vorgestern, Montag, die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung,
die sogenannte Patientenrichtlinie, beschlossen. "Der internationale
Zugang zu unseren Spitalsleistungen darf nicht dazu führen, dass
dadurch die finanzielle Stabilität und Versorgungssicherheit
gefährdet wird oder lange Wartezeiten für die eigene Bevölkerung
entstehen", sagt Gesundheitsreferent Landesstatthalter Markus Wallner
dazu.

Auf Initiative der österreichischen Bundesländer, insbesondere
Vorarlbergs, wurden in die Patientenrichtlinie zwei Vorschriften
aufgenommen, welche die Kostenverrechnung gegenüber ausländischen
Patienten sowie die Aufnahmepflichten ausländischer Patienten in die
heimischen Spitäler genauer regeln. Weil jedoch nicht alle Bedenken
der österreichischen Bundesländer berücksichtigt wurden, hat
Österreich am Montag gegen die Patientenrichtlinie gestimmt. "Wir
haben stets klargestellt, dass für EU-Bürgerinnen und -Bürger
Vollkosten für Krankenhausbehandlungen verrechnet werden müssen und
eine Genehmigung aus dem Heimatland zur Behandlung notwendig ist.
Daher werden wir in Zukunft sehr genau beobachten, dass die von uns
eingeforderten Kriterien auch umgesetzt werden", so Wallner.

Die Patientenrichtlinie regelt, zu welchen Bedingungen sich
Europäer in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen können.
Für Spitalsbehandlungen und Behandlungen durch niedergelassene Ärzte
gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Bislang musste jeder, der
eine Spitalsbehandlung im Ausland in Anspruch nehmen will, eine
Genehmigung bei der heimischen Sozialversicherung einholen. Dies gilt
auch in Zukunft. Die Vorabgenehmigung ist wichtig, um das eigene
Gesundheitssystem nicht zu überlasten und im Rahmen einer
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung einen Vollkostenersatz zu
gewährleisten. Gastpatientinnen bzw. patienten, die öffentliche
Krankenanstalten in Vorarlberg in Anspruch nehmen, werden derzeit von
den ausländischen Sozialversicherungsträgern getragen und
grenzüberschreitend abgerechnet. Schon jetzt gibt es bei den
Kostenrückerstattungen allerdings bei einzelnen Staaten immer wieder
Verzögerungen.

Bei Inanspruchnahme von niedergelassenen Ärzten in einem
EU-Mitgliedstaat ist keine Vorabgenehmigung nötig. Die
österreichischen Patientinnen und Patienten erhalten den
Wahlarztkostenrückersatz in gleicher Höhe wie bei Inanspruchnahme
eines inländischen Wahlarztes.

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20137, Fax: 05574/511-20190
   mailto:[email protected]
   http://www.vorarlberg.at/presse
   
   Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67

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