• 01.03.2011, 12:23:53
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  • OTS0203 OTW0203

Datenschutzrat setzt Arbeitgruppe für Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung ein

Ablehnung der Verwendung von Fluggastdaten (PNR-Daten)

Wien (OTS) - "Der Datenschutzrat hat in seiner gestrigen Sitzung
nach intensiver Diskussion beschlossen, eine Arbeitsgruppe
einzusetzen, um die Endfassung seiner Stellungnahme zu den
Regierungsvorlagen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
vorzubereiten", berichtet der Vorsitzende des Datenschutzrates,
Nationalratsabgeordneter Johann Maier. Das Gremium habe sich nun
erstmals mit den konkreten Änderungsvorschlägen in der
Strafprozessordnung (StPO) und beim Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
auseinandersetzen können und dazu kritische Anmerkungen vorgenommen.
Die endgültige Stellungnahme wird daher neben den Änderungen des
Telekommunikationsgesetzes auch die Änderungen von StPO und SPG
betreffen, so Maier.

Für Österreich bestehe das Problem, dass die Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung europäisches Recht ist und umgesetzt werden
muss, obwohl diese möglicherweise in Kürze geändert werde. Weiters
unterliegt sie einem Verfahren beim EuGH, ob sie der
Grundrechtecharta entspricht, ein Verfahren, dessen Ausgang für
niemanden absehbar sei. "Der Datenschutzrat steht dieser Richtlinie
weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in Grundrechte insbesondere
in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die
vorgesehenen Regelungen nicht verhältnismäßig sind", so der
Datenschutzratsvorsitzende. Die Vorratsdatenspeicherung sei im Grunde
sogar eine Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation
und vom Grundsatz der Datensparsamkeit aufgrund eines generellen
Misstrauens gegenüber allen Menschen. "Auch mit einer
Minimalumsetzung lässt sich die grundrechtliche Problematik nicht
beheben, sondern nur abmildern. Deshalb hat der Datenschutzrat in
allen seinen bisherigen Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung
diese grundsätzlich - und dies immer einstimmig - in Frage gestellt",
betonte Maier.

Auch der Vorschlag der Umsetzung der Richtlinie zur Verwendung der
Fluggastdaten durch die Strafverfolgungsbehörden wurde stets kritisch
gesehen und bereits 2008 vom Datenschutzrat abgelehnt. "Der neue
Entwurf widerspricht erneut den datenschutzrechtlichen Vorgaben, da
eine Speicherung aller persönlichen Daten aller Flugreisenden nur
zulässig wäre, wenn dies gesetzlich vorgesehen, im öffentlichen
Interesse unbedingt notwendig und verhältnismäßig ist. Und diesen
Anforderungen genügt der Richtlinien-Entwurf nicht", so Maier. Auch
das Innenministerium habe bisher aus guten Gründen dazu eine
kritische Position eingenommen. Überdies kalkuliere man dort die
Kosten für die Systemarchitektur und die technischen Einrichtungen in
Europa bereits mit 614 Millionen Euro. Der Datenschutzrat habe daher
in seiner Stellungnahme dem Innenministerium neuerlich empfohlen, auf
europäischer Ebene gegen diese Richtlinie aufzutreten, sollte der
Nachweis der Notwendigkeit sowie die Sicherstellung der
Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit weiterhin nicht zu erbringen
sein.

"Gerade die europäische Grundrechte-Charta fordert vom europäischen
Gesetzgeber die Einhaltung grundrechtlicher Prinzipien und damit auch
die Gewährleistung des Rechts auf Schutz der Privatsphäre", schloss
Maier.

Rückfragehinweis:
Mag. Johann Maier
Abgeordneter zum Nationalrat
Vorsitzender des Datenschutzrates
Tel.: 0676/6203070

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