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OTS0132   1. März 2011, 11:03

BZÖ-Haubner: Gemeinsame Obsorge soll Standard, alleinige Obsorge der Ausnahmefall sein

Die Kinder haben ein Recht auf einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen


"Die gemeinsame Obsorge soll der Standard sein, die
alleinige Obsorge der Ausnahmefall. Ich verwahre mich ganz
entschieden dagegen, dass man Vätern ständig unterstellt,
mehrheitlich kein Interesse an den Kindern zu haben, ebenso verwahre
ich mich auch vehement dagegen, dass man Müttern unterstellt, Kinder
als Faustpfand gegen die Väter zu verwenden", stellte heute
BZÖ-Familiensprecherin Abg. Ursula Haubner im Zuge der Aktuellen
Stunde fest.

"Es soll keine Differenzierung zwischen gemeinsamer Obsorge bei
Scheidungskindern und bei unehelichen Kindern geben. Wir wollen klare
Regelungen beim Besuchsrecht, denn Väter sind nicht zeitweilige
Besucher ihrer Kinder. Auch muss die Unterhaltsverpflichtung klar
geregelt werden", forderte Haubner.

"Die Kinder haben ein Recht auf einen guten Kontakt zu beiden
Elternteilen. Dies gilt besonders im Falle der Trennung, Scheidung,
aber auch im Falle bei unehelich geborenen Kindern. Die Verantwortung
für die Kinder hat man nämlich ein ganzes Leben lang", so Haubner.

"Es gibt immer mehr Scheidungskinder, immer mehr uneheliche Kinder
und immer mehr allein erziehende Eltern, daher ist es ein Gebot der
Stunde, die Familiengesetze so zu gestalten, dass sie auch die
Antworten auf diese Realitäten geben", betonte Haubner.

"Auch im Bereich des neuen Jugendhilfegesetzes ist eine
bundeseinheitliche Regelung und ein Automatismus zu schaffen, wenn es
um Kindesgefährdung geht", sagte Haubner.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
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