Wien (OTS) - Als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung
bezeichnet die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit Hebein, die
Zustimmung aller Parteien zu einem Antrag der rot-grünen Regierung,
mit dem die Sittenwidrigkeit in der Prostitution auf Bundesebene
abgeschafft werden soll. "Gerade der Umstand, dass aufgrund der
österreichischen Rechtslage die Prostitution nach wie vor
sittenwidrig ist, schafft beziehungsweise verfestigt eine Reihe an
Nachteilen, die sich teils dramatisch auf die Situation von
Prostituierten, die überwiegend Frauen sind, auswirken", so Hebein.
So können Prostituierte nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes
etwa das Entgelt für ihre Dienstleistungen nicht einklagen, da der
Gerichtshof Verträge über sexuelle Dienstleistungen als sittenwidrig
und damit als nichtig ansieht. Andererseits müssen sie von ihren
Einnahmen Steuern zahlen. Auch werden sie durch die Festlegung ihrer
Tätigkeit als sittenwidrig stigmatisiert. Stigma macht die Frauen
verletzbar für Erpressung, wie Drohung mit Information an ihre
Familien und führt dazu, dass Prostituierte hohe Scheu aufgrund von
Angst und Scham, vor dem Aufsuchen von Hilfsmöglichkeiten wie
Polizei, Behörden oder Hilfsorganisationen haben. Dies führt zu
Isolation bzw. verhindert auch Organisation von Prostituierten. Die
Resultate sind Abhängigkeit von Mittelsmännern, falsche oder
schlechte Information zu den Rahmenbedingungen der Berufsausübung und
birgt damit die Gefahr des Verstoßes gegen Normen mit teils Existenz
bedrohenden Geldstrafen, Ausgeliefertsein gegenüber Gewalt und
Repressionen. "Mit der Abschaffung der Sittenwidrigkeit in der
Prostitution kann der Weg für weitere rechtliche Begleitmaßnahmen zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des sozialen Schutzes
geöffnet werden", so Hebein abschließend.
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