- 25.02.2011, 09:51:14
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ÖAMTC: Neufassung der NoVA längst überfällig
Am 1. März treten - wieder einmal - Änderungen in Kraft
Wien (OTS) - "Anstatt endlich einmal tatsächliche Kaufanreize für
neue, saubere und verbrauchsärmere Fahrzeuge zu schaffen, wurde
bisher immer nur 'verschlimmbessert'." So kommentiert die
ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau die ab 1. März
geltende neue Regelung für die Normverbrauchsabgabe (NoVA). Mit
diesem Datum wird die Erhöhung der Zuschläge im Bonus-Malus-System
für Kfz mit mehr als 180g CO2-Ausstoß pro Kilometer wirksam. "Damit
wird die Berechnung der Steuer erneut um ein Stück komplizierter und
ist für Konsumenten vielfach gar nicht mehr nachvollziehbar",
kritisiert die ÖAMTC-Expertin.
Grund genug, sich eine komplette Neufassung der Bestimmungen
vorzunehmen, in der neben einer Vereinfachung und stärkeren
ökologischen Ausrichtung auch wesentliche Schwachstellen beseitigt
werden könnten:
1) Die NoVA - unter Insidern in der EU auch ironisch die "Queen
unter den Zulassungssteuern" - genannt, gehört vereinfacht. Weiters
muss ihr zweifellos vorhandenes Ökologisierungspotenzial besser
genutzt werden.
Der ÖAMTC verlangt, dass durch ein kräftiges Bonussystem für
umweltfreundliche Fahrzeuge eine stärkere Spreizung der NoVA-Sätze
umgesetzt und der Lenkungseffekt transparenter gemacht werden.
2) Auf Grund eines EUGH-Urteils war Österreich gezwungen, den auf
die NoVA anfallenden Umsatzsteuer-Anteil von 20 Prozent zu streichen.
Dieser ist aus Sicht der EU nicht legitim. "Gelöst wurde dies auf
typisch österreichische Art, indem man dem Kind einfach einen anderen
Namen gegeben hat", erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Nun ist es halt ein
'Steuerzuschlag' zur NoVA."
ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer sieht in der Umbenennung jedoch
erneut einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht. "Auch der nationale
Gesetzgeber hat sich an EU-Recht und Entscheidungen des EUGH zu
halten", erklärt Achrainer dazu. "Einem zu Recht kritisierten
Steuerzuschlag einfach einen neuen Namen zu verpassen, ist nichts
anderes als eine Irreführung der Autofahrer."
Der ÖAMTC verlangt, dass in einer Neufassung der Steuerberechnung
dieser "Zuschlag" entfällt.
3) Die Rückerstattung der NoVA für Menschen mit Behinderung wurde
mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 gestrichen. "Die NoVA wurde bis 2010
all jenen Menschen mit Behinderung rückerstattet, die auf die
Benützung eines Autos angewiesen sind", erklärt ÖAMTC-Jurist
Achrainer. Der zum Ausgleich angehobene Freibetrag kann jedoch nur
von jenen geltend gemacht werden, die über ein entsprechendes
Einkommen verfügen.
Der ÖAMTC verlangt daher die Wiedereinführung des NoVA-Ersatzes
für jene Betroffenen, die wegen ihres geringen Einkommens den
Steuerfreibetrag nicht lukrieren können.
Die NoVA-Regelungen sind durch eine Vielzahl an Änderungen im
Laufe der Jahre bereits so kompliziert geworden, dass eine generelle
Neufassung weitaus mehr Sinn hätte als jegliche weitere Reparatur.
"Am besten wäre es überhaupt, die NoVA mittelfristig abzuschaffen",
denkt die ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin bereits weiter. "Bis es
jedoch soweit ist, sollte die Belastung durch die NoVA für
Konsumenten sichtbarer werden, damit sie diese in ihre
Kaufentscheidung mit einfließen lassen können."
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Ralph Schüller
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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