• 24.02.2011, 10:39:48
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Preiskartell im Speditionsbereich: BWB legt Rekurs beim Obersten Gerichtshof ein

Wien (OTS) - Das Kartellgericht hat heute, das Verfahren gegen 40
Spediteure, die ein Preiskartell gebildet haben, eingestellt. Nach
Ansicht des Kartellgerichts sind damit Preisabsprachen ausdrücklich
gestattet. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wird gegen diese
Entscheidung Rekurs beim Obersten Gerichthof einbringen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bringt im Fall des
SSK-Preiskartelles von Speditionen Rekurs beim Obersten Gerichtshof
ein. Der Grund: Heute hat das Kartellgericht das Verfahren gegen alle
Speditionen, die sich an einem Preiskartell beteiligt haben,
eingestellt.
Die Begründung lautet, dass sich die Unternehmen auf den
Bagatellkartellbeschluss aus dem Jahr 1996 verlassen hätten können.
Das Bestehen des Kartells hat das Gericht zwar ausdrücklich
bestätigt, aber erklärt, das EU-Kartellverbot sei nicht anwendbar.

Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor für Wettbewerb: "Für die BWB
ist nicht nachvollziehbar, wie ein österreichisches Gericht nach
einer Kronzeugenaussage und sechs Geständnissen von Spediteuren zu
einer solchen Entscheidung kommen kann. Den Schaden trägt der
Konsument."
Die Entscheidung des Kartellgerichts fiel nach exakt 26 Minuten
Verhandlung und ein Jahr nach der Anzeige durch die BWB. Die BWB wird
nun die EU-Kommission als Hüterin der EU-Verträge um eine
Stellungnahme zu diesem Beschluss des Kartellgerichts ersuchen. Nach
Ansicht der BWB kann eine 15 Jahre alte Entscheidung eines
österreichischen Gerichts nicht bestehendes EU-Recht aushebeln. Zudem
ist ein Hardcore-Kartell mit nahezu der gesamten Branche nach Ansicht
der BWB keine Bagatelle. In dieser Entscheidung ortet die BWB ein
klares Versagen des Kartellgerichts und wird daher Rekurs beim
Obersten Gerichtshof einbringen.

Vorgeschichte der beiden SSK-Kartelle

Gemäß den Ermittlungen der BWB gab es im Speditionsbereich
jahrelang zwei Kartelle:
Das erste Kartell betraf eine Preisregulierung und Kundenaufteilung
durch die SSK-Rahmenübereinkunft (SSK =
Speditions-Sammelladungs-Konferenz). Das zweite Kartell die
Kooperation im Sinne eines Informationsaustausches zwischen der SSK
und einem Schienenspediteur bei der Tarifgestaltung. Die nunmehrige
Entscheidung betrifft das erste Kartell (SSK).

Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde am 1. Juli 2002 als
unabhängige, weisungsfreie Aufgriffs-, Ermittlungs- und
Antragsbehörde in Wettbewerbsangelegenheiten gegründet. Aufgabe der
BWB ist es, einen freien und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die
Leitung der BWB obliegt dem Generaldirektor für Wettbewerb, Dr.
Theodor Thanner. Derzeit beschäftigt die BWB 33 Mitarbeiter, wobei 21
davon als "Casehandler" (Fallbearbeiter) im Einsatz sind.
Informationen: www.bwb.gv.at

Rückfragehinweis:
Dr. Stefan Keznickl
Bundeswettbewerbsbehörde
fon: 01/245 08-326, mob: 0664/8131737
mail: [email protected]

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