- 22.02.2011, 15:26:54
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Kapitalmarktbeauftragter Schenz zu Frauenanteil in Aufsichtsräten
Vorschlag des Wirtschaftsministers wird im Corporate Governance Arbeitskreis diskutiert
Wien (OTS) - Zur aktuellen Diskussion über den Anteil von Frauen
in Aufsichtsräten börsenotierter Unternehmen ist aus der Sicht des
Kapitalmarktbeauftragten und Vorsitzenden des Österreichischen
Arbeitskreises für Corporate Governance Richard Schenz zunächst
darauf hinzuweisen, dass erst kürzlich zwei Maßnahmen zur Förderung
des Frauenanteils in Aufsichtsräten gesetzt wurden.
Seit 2010 besteht die gesetzliche Verpflichtung für börsenotierte
Unternehmen im Corporate Governance Bericht die Maßnahmen
darzustellen, die zur Förderung von Frauen im Vorstand, im
Aufsichtsrat und in leitenden Stellen gesetzt wurden. Seit 2009
enthält der Österreichische Corporate Governance Kodex eine
Empfehlung, wonach Aspekte der Diversität im Hinblick auf
Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur
bei der Besetzung freiwerdender Mandate im Aufsichtsrat zu
berücksichtigen sind.
Richard Schenz: "Den Unternehmen muss jetzt ausreichend Zeit zur
Anpassung gegeben werden. Die Mitglieder eines Aufsichtsrates können
nicht von heute auf morgen ausgewechselt werden. Eine Amtsperiode
dauert im Regelfall 5 Jahre. Die Wirkungen der bereits umgesetzten
Maßnahmen sollen nach einem angemessenen Anpassungszeitraum evaluiert
werden. Bereits 2010 war eine Steigerung des Frauenanteils in den
Aufsichtsräten von ATX-Unternehmen von 5,8% im Jahr 2008 auf 8,7%
festzustellen. Ich erwarte, dass in der heurigen
Hauptversammlungsperiode weitere Bestellungen von Frauen in den
Aufsichtsrat börsenotierter Unternehmen erfolgen werden."
Zum Vorschlag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, die
Diversitätsregel des Kodex von einer Recommendation (R-Regel) zu
einer comply or explain - Regel (C-Regel) hinaufzustufen, hält
Schenz folgendes fest: "Ich halte das Ziel einer Erhöhung des
Frauenanteils in den Aufsichtsräten für wichtig, deshalb haben wir ja
auch die Diversitätsempfehlung in den Kodex aufgenommen und deshalb
unterstütze ich auch persönlich die Initiative Zukunft. Frauen von
Wirtschaftsministerium, WKÖ und IV. Eine Hinaufstufung der geltenden
R-Regel betreffend die Vertretung beider Geschlechter im Aufsichtsrat
zu einer C-Regel ist für mich grundsätzlich vorstellbar. Diese Frage
habe ich daher auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance im April
2011 gesetzt."
Eine starre Quotenregelung für private börsenotierte Unternehmen, wie
dies etwa zuletzt von Frauenministerin Heinisch-Hosek gefordert
wurde, wird aber vom Corporate Governance Arbeitskreis - Vorsitzenden
Schenz nach wie vor klar abgelehnt: "Dies wäre ein massiver Eingriff
in die Aktionärsdemokratie und die branchenspezifischen
Besonderheiten der einzelnen Unternehmen könnten dann nicht mehr
ausreichend berücksichtigt werden, was die Qualität der Kontrolle
beeinträchtigen könnte. Darüber hinaus sprechen aus meiner Sicht die
in Norwegen gemachten Erfahrungen (Rückgang der Zahl der
börsenotierten Unternehmen, Kumulierung von Aufsichtsratsmandaten bei
einigen wenigen Frauen) dagegen."
Rückfragehinweis:
Michael Eberhartinger
Büro des Kapitalmarktbeauftragten
Tel. +1 514 33-501 481
E-Mail: [email protected]
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