- 22.02.2011, 14:58:19
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Kärntner Landesregierung beschließt Richtlinien für Öffentlichkeitsarbeit
LH Dörfler und LR Dobernig: Neue Richtlinien sorgen für Transparenz und Beschränkung der Ausgaben
Klagenfurt (OTS/LPD) - Bereits im Budgetkonvent im Sommer des
Vorjahres ist festgelegt worden, bei den Ausgaben für
Öffentlichkeitsarbeit zu sparen. Die entsprechenden "Richtlinien für
die Öffentlichkeitsarbeit der Mitglieder der Kärntner
Landesregierung" wurden heute, Dienstag, in der Regierungssitzung
einstimmig beschlossen. Landeshauptmann Gerhard Dörfler sprach im
anschließenden Pressefoyer von einem "klugen Rahmen", die Richtlinien
seien keine "bloßen Lippenbekenntnisse". Für jedes Regierungsmitglied
werde es eine eigene Kostenstelle geben, was Kostenkontrolle und
klare Grenzen bei den Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit bedeute.
Durch die Finanzabteilung werde es halbjährlich eine Evaluierung
geben.
Finanzreferent LR Harald Dobernig betonte, dass mit den neuen
Richtlinien Transparenz geschaffen werde. Dafür werde die
Meldepflicht an die Finanzabteilung sorgen, die auch ausgegliederte
Rechtsträger, Fonds und Anstalten des Landes sowie landesnahe Vereine
umfasse. "Mir ist es wichtig, dass wirklich alles erfasst wird. Das
heute beschlossene System wird auch weiter evaluiert und etappenweise
weiterentwickelt. Diesbezüglich werde ich regelmäßig Gespräche mit
den Regierungsparteien führen", betonte Dobernig.
"Eigentlich wäre es mir am liebsten, wenn wir gar keine Ausgaben
für Öffentlichkeitsarbeit hätten", sagte der Landeshauptmann. Er
machte aber klar, dass Medienkooperationen mit der öffentlichen Hand
die Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie einzelner Medien und
Publikationen bedeuten würden. "Ich würde mir hier eine ehrliche
Diskussion wünschen", betonte Dörfler. Manche Medien würden nämlich
die Öffentlichkeitsausgaben der Regierungsmitglieder kritisieren und
gleichzeitig selbst um Kooperationen und Inserate "anklopfen".
Der Landeshauptmann erklärte auch, dass er als oberster
Repräsentant des Landes eine Informationspflicht habe, etwa bei
Katastrophenfällen. Diese Kommunikationsmaßnahmen seien von den
Richtlinien ausgenommen.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-22 852
http://www.ktn.gv.at
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