• 22.02.2011, 12:13:48
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  • OTS0127 OTW0127

UNHCR zu Ministerratsbeschluss: Rückschritt beim Flüchtlingsschutz zu befürchten

Parlament muss bei Mitwirkungspflicht dringend nachbessern, Überarbeitung auch bei Rechtsberatung und Schubhaft nötig

Wien (OTS) - "Einen Rückschritt im Flüchtlingsschutz" befürchtet
das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR durch den heutigen
Ministerratsbeschluss zur Novellierung von Asyl- und Fremdengesetzen.
Der Schutzgedanke müsse bei allen Regelungen über Misstrauen und
Zwangsmaßnahmen stehen, gerade dies sei aber bei vielen im
Ministerrat beschlossenen Regelungen nicht der Fall. Die
Nationalratsabgeordneten seien dringend gefordert, die aktuelle
Gesetzesvorlage vor einem endgültigen Beschluss zu überarbeiten und
weitere Härten gegenüber Schutzsuchenden zu verhindern.

Als besonders bedenklich stuft UNHCR die erst nachträglich in den
Entwurf aufgenommene Anwesenheitsverpflichtung für Asylsuchende ein.
Asylsuchende sollen sich laut Ministerratsbeschluss in Zukunft bis zu
sieben Tage durchgehend in der Erstaufnahmestelle aufhalten müssen;
verstoßen sie gegen diese Regelung, droht ihnen Schubhaft. "Diese so
genannte Mitwirkungspflicht kommt einer Haft bei offenen Türen
gleich. Diese Regelung ist unverhältnismäßig und sowohl aus
rechtlicher als auch humanitärer Sicht abzulehnen. Hier muss von den
Abgeordneten dringend nachgebessert werden", so Dr. Christoph Pinter,
Leiter der UNHCR-Rechtsabteilung in Österreich. UNHCR appelliert
daher an die Nationalratsabgeordneten, den Gesetzesentwurf dringend
zu überarbeiten, damit Asylsuchende künftig nicht mit einer
De-facto-Haft in Österreich empfangen werden.

Enttäuscht ist UNHCR auch über die Neuregelungen bei der Schubhaft.
Statt Schubhaft für alle Minderjährigen ersatzlos zu streichen, wurde
nur bei Familien mit Kindern nachgebessert, allen Kindern muss aber
der gleiche Schutz zustehen. Minderjährige zwischen 16 und 18 können
jedoch nach wie vor bis zu zwei Monate in Schubhaft genommen werden.
Das ist nicht mit dem Grundsatz des Wohls des Kindes, wie es die
UN-Kinderrechtskonvention oder die EU-Grundrechtecharta vorsieht, in
Einklang zu bringen.

Verbesserungsbedarf ortet UNHCR auch nach wie vor bei der
neugeregelten Rechtsberatung. Künftig ist zwar in allen Phasen des
Asylverfahrens Beratung vorgesehen, aber durch mangelnde
Unabhängigkeit der Rechtsberater, fehlende Qualitätsstandards und
eine Berichtspflicht an die Behörden droht die neue Rechtsberatung
ins Leere zu laufen.

Rückfragehinweis:
Mag.a Ruth Schöffl, Tel. +43-1/26060 5307, Mobil: +43-699/1459 5307 Mail: [email protected]

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