- 22.02.2011, 11:59:32
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WGKK federführend im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping
Wiener Gebietskrankenkasse überprüft bei in- und ausländischen Arbeitgebern gerechte Entlohnung
Wien (OTS) - Mit dem Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping, das
heute den Ministerrat passiert hat, übernimmt die Wiener
Gebietskrankenkasse (WGKK) einen zentrale Rolle, um die faire
Entlohnung in- und ausländischer Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Anstoß für die neuen Regelungen, die mit Mai dieses Jahres in Kraft
treten, ist die gleichzeitige Öffnung des Arbeitsmarktes für die
neuen EU-Länder. "Die Wiener Gebietskrankenkasse nimmt die
Herausforderung gerne an, als Kompetenzzentrum im Kampf gegen Lohn-
und Sozialdumping zu fungieren. Sowohl im Sinne der Beschäftigten,
also auch jener Unternehmen, die an einem fairen Wettbewerb
interessiert sind", sagt Ingrid Reischl, Obfrau der WGKK.
Die neue Kernaufgabe der WGKK wird darin liegen, zu überprüfen, ob
Mitarbeiter, die von ausländischen Unternehmen aus dem EWR-Raum oder
aus Drittstaaten nach Österreich entsendet oder überlassen werden,
hierzulande einen korrekten Lohn erhalten. Die Kontrollen dazu finden
österreichweit in enger Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei sowie
der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse statt. Darüberhinaus
schaut die WGKK weiterhin im Raum Wien auch bei inländischen
Betrieben nach, ob sie ihre Arbeitnehmer dem Kollektivvertrag
entsprechend bezahlen. Um einen Überblick über das Problem und Ausmaß
von Lohn- und Sozialdumping zu bekommen, übernimmt die WGKK zudem die
Aufgabe, eine für Österreich zentrale Strafdatei einzurichten.
Vermerkt werden hier alle rechtskräftigen Verwaltungsstrafen aus
diesem Bereich.
Anzeige bei Lohndumping
Vorrangiges Ziel des neuen Gesetzes soll es sein, durch die
präventive Wirkung möglichst von vornherein dafür zu sorgen, dass
alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer zumindest jenes
Mindestentgelt erhalten, das ihnen zusteht. Kommt es dennoch zu
Lohndumping, muss der Arbeitgeber mit einer Anzeige und
entsprechenden Verwaltungsstrafen rechnen.
Folgender Stufenbau ist dabei vorgesehen:
-) Sind bis zu drei Mitarbeiter betroffen, beträgt die Geldstrafe
pro Person 1.000 bis 10.000 Euro. Im Wiederholungsfall erhöht sich
der Betrag auf 2.000 bis 20.000 Euro.
-) Sind mehr als drei Beschäftigte betroffen, macht die Geldstrafe
pro Person 2.000 bis 20.000 Euro aus - im Wiederholungsfall 4.000 bis
50.000 Euro.
Auf ausländische Unternehmen kommen in diesem Zusammenhang
besondere Verpflichtungen zu: Sie müssen die nötigen Unterlagen in
deutscher Sprache bereitstellen und am Einsatzort des Mitarbeiters
hinterlegen. Dazu gehören: Arbeitsvertrag, Dienstzettel,
Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnaufzeichnungen sowie
Lohnzahlungsnachweise (z.B. Banküberweisungsbelege).
Reischl abschließend: "Das Gesetz ist ein wichtiges Signal, dass
Lohn- und Sozialdumping in Österreich kein Kavaliersdelikt ist.
Gleicher Lohn für gleiche Leistung - dieses Credo muss für in- und
ausländische Beschäftigte gleichermaßen gelten."
Rückfragehinweis:
Wiener Gebietskrankenkasse Öffentlichkeitsarbeit Mag. Evelyn Holley-Spieß Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien Tel.: +43 1 601 22-2254 Fax.: +43 1 601 22-2135 E-Mail: [email protected] www.wgkk.at
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