• 21.02.2011, 16:05:11
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"KURIER"-Kommentar von Nicholas Bukovec: "Ein bisschen Zwang muss erlaubt sein"

Die Empörung über die Reform des Fremdenrechts ist nur zum Teil berechtigt.

Wien (OTS) - Die Regierung will heute mehrere Verschärfungen im
Fremdenrecht beschließen. Wieder ist die Empörung bei
Hilfsorganisationen groß. Nicht immer ist sie nachvollziehbar -
etwa bei der "Mitwirkungspflicht" für Asylwerber. Sie sieht vor, dass
Flüchtlinge bis zu sieben Tage in einem Zentrum bleiben müssen, bis
ihre Identität geklärt ist. Das sei "Haft für Schutzsuchende",
wettern Kritiker. Mit Verlaub, aber wenn jemand in seiner Heimat
verfolgt wird, sich bis nach Österreich durchschlägt und hier um Asyl
ansucht, wird er wohl kaum ein Problem damit haben, ein paar Tage den
Behörden zur Verfügung zu stehen - wenn er optimal betreut wird.
Zum Teil berechtigt ist die Kritik an einer anderen Neuerung.
Künftig soll nur mehr nach Österreich dürfen, wer ein bisschen
Deutsch kann - Fachkräfte ausgenommen. Das ist sinnvoll. Wer in ein
anderes Land geht, sollte sich schon vorher mit diesem beschäftigen.
Sprache ist entscheidend. Und ein bisschen Zwang darf sein. Das
Problem bei "Deutsch vor Zuzug" ist, dass alle über einen Kamm
geschoren werden. Nicht überall auf der Welt kann man gleich leicht
Deutsch lernen. Somit entscheidet nicht, ob jemand dazu fähig oder
willig ist, sondern ob es vor Ort möglich ist.
Zu Recht heftig angeprangert werden die geplanten Änderungen bei
der Schubhaft. Eltern sollen wählen können, ihr Kind ins Gefängnis
mitzunehmen oder es den Behörden zu übergeben. Das ist
menschenverachtend. Betroffenen Familien sollte es weiter möglich
sein, in speziellen Einrichtungen zu wohnen - mit der Auflage, sich
regelmäßig zu melden. Gerade bei Familien müssen die Behörden im
Fremdenrecht besonders sensibel sein, auch im eigenen Interesse. Die
Innenministerin sollte das wissen - spätestens seit dem Fall der
Komani-Zwillinge.

Rückfragehinweis:
KURIER, Innenpolitik
Tel.: (01) 52 100/2649
mailto:innenpolitik@kurier.at
www.kurier.at

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