- 19.02.2011, 11:10:01
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UNHCR appelliert: Keine weiteren Härten in die Asyl- und Fremdenrechtsnovelle einbauen!
Geplante Anwesenheitspflicht kommt Haft für Asylsuchende gleich
Wien (OTS) - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR appelliert
an die österreichische Bundesregierung, keine weiteren Härten in die
Asyl- und Fremdenrechtsnovelle einzubauen. Berichten der Austria
Presse Agentur zu Folge plant das Innenministerium, die bereits im
Herbst vergangenen Jahres geplante Anwesenheitspflicht nun folgenden
Dienstag dem Ministerrat zum Beschluss vorzulegen. Asylsuchende
sollen sich nach diesem Entwurf am Anfang ihres Verfahrens künftig
bis zu sieben Tage durchgehend in der Erstaufnahmestelle aufhalten
müssen. UNHCR erneuert daher seine Bedenken, da dies einem
ungerechtfertigten Freiheitsentzug gleich kommen könnte. "Diese
Regelung käme de facto einer Haft gleich. Denn selbst wenn die Türen
nicht versperrt wären, würde den Asylsuchenden beim Verlassen der
Erstaufnahmestelle Schubhaft drohen. Das ist vollkommen
unverhältnismäßig", sagte Dr. Christoph Pinter, Leiter der
UNHCR-Rechtsabteilung in Österreich. "Es braucht nicht noch mehr
Verschärfungen im Asylrecht, wie die angedachte Anwesenheitspflicht,
sondern mehr Chancengleichheit und Fairness", so Pinter.
Für Asylsuchende, die oft Traumatisches erlebt haben, und
besonders für Kinder wäre die geplante Anwesenheitspflicht äußerst
belastend. Es sei aber nicht nur rechtlich und humanitär bedenklich,
sondern auch ein fatales Zeichen, jene Menschen, die auf der Suche
nach Schutz nach Österreich kommen, gleich einmal mit Haft zu
begrüßen. "Jemandem so eindringlich zu signalisieren, dass er nicht
willkommen ist, kann sich sehr negativ auf das Asylverfahren und eine
mögliche spätere Integration auswirken", so Pinter.
UNHCR appelliert außerdem erneut an die Bundesregierung, geplante
Maßnahmen bei der Schubhaft und bei der Neugestaltung der
Rechtsberatung vor einem Ministerratbeschluss nochmals zu
überarbeiten.
UNHCR befürchtet, dass die Neuregelung der Rechtsberatung in der
vorliegenden Fassung von Anfang an scheitern könnte. Rechtsberater
sollten laut des Entwurfes Asylsuchende nicht unabhängig beraten,
sondern der Behörde jederzeit über den Inhalt der Beratungsgespräche
mit ihren Klienten informieren müssen. Außerdem sieht die
Gesetzesvorlage nahezu keine Mindestqualifikationen für Rechtsberater
vor, sodass zukünftige Beratungen den Asylsuchenden mehr schaden als
nützen könnten.
Besonders besorgt ist UNHCR über die nach wie vor im
Gesetzesvorschlag vorgesehene Haft für Kinder. UNHCR fordert ein
generelles Verbot von Schubhaft für alle Minderjährige. "Eltern vor
die Wahl zu stellen, Kinder entweder freiwillig in Schubhaft
mitzunehmen oder sie den Behörden zu überlassen, wäre eine vollkommen
unzufriedenstellende Regelung", so Pinter. Auch die verschärften
Schubhaftbestimmungen für Jugendliche zwischen 16 und 18 seien aus
Sicht von UNHCR abzulehnen.
Rückfragehinweis:
Mag. Ruth Schöffl, Mobil: 0699/1459 5307, Mail: [email protected]
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