- 18.02.2011, 11:05:48
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AK: Mehr Datenschutz für Telefon- und Internetkunden nötig!
Bei Vorratsdatenspeicherung sind Datenschutz und Rechtsschutzgarantien unabdingbar
Wien (OTS) - "Eine für Konsumenten schonende Umsetzung" der
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verlangt die AK. Die
Richtlinie plant, massiv in die Privatsphäre des Konsumenten
einzudringen. Daher fordert die AK: Der Datenschutz für Internet- und
Telefonkunden muss absoluten Vorrang haben. Die Nutzung von
Vorratsdaten muss auf schwere Strafdaten mit Strafdrohung von mehr
als einem Jahr beschränkt bleiben. Eine Nutzung etwa für zivil- oder
urheberrechtliche Konflikte ist EU-rechtlich weder geboten noch
beabsichtigt und wird von der AK auch strikt abgelehnt.
Der Schutz der Millionen Telefon- und Internetkunden muss im
Vordergrund stehen. Denn die EU-Richtlinie plant massiv in die
Privatsphäre einzudringen. "Denn bislang sind Verbindungsdaten
unverzüglich vom Netzbetreiber zu löschen, wenn sie für
Abrech-nungszwecke nicht mehr benötigt werden", sagt AK
Konsumentenschützer Daniela Zimmer. Künftig müssten alle Daten
mindestens sechs Monate gespeichert werden, die über den Ursprung und
das Ziel, Datum, Zeit und Dauer eines Anrufs oder einer
Internetverbindung, aber auch den Standort eines Handynutzers
Auskunft geben.
Was an grundsätzlichen Bedenken laut AK bestehen bleibt: Der große
Datenvorrat etwa eignet sich kaum zur Terrorismusbekämpfung. "Denn
kriminelle Organisationen werden sich in der Praxis mit Wertkarten
oder nicht-europäischen Serverstandorten behelfen und so der
Datenerfassung entziehen" prophezeit Zimmer. "Allerdings wird massiv
in die Privatsphäre der Kunden eingegriffen, etwa dann, wenn aus
Daten auch auf Kommunika-tionsinhalte geschlossen werden kann."
Die AK verlangt nicht von der Minimalvariante abzuweichen, also
dem Gesetzesentwurf des Infrastrukturministeriums aus dem Vorjahr,
der mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte entstanden
ist. Im Telekomgesetz und in der Strafprozessordnung muss
sichergestellt werden:
+ Eine klare Definition, was schwere Straftaten sind, die einen
Zugriff auf Vorratsdaten erlauben. Laut Entwurf liegen sie dann vor,
wenn eine mehr als "einjährige Strafdrohung" droht. Eine Strafe unter
einem Jahr lehnt die AK ab.
+ Keinesfalls darf es einen Zugriff auf Vorratsdaten bei behaupteter
Verletzung geistigen Eigentums oder zivilrechtlichen Konflikten
geben.
+ Überschießende Datenabfragen müssen durch Richtervorbehalt und
laufende Datenschutzkontrolle ausgeschlossen sein. Telefon- und
Internetkunden sind von der Nutzung ihrer Daten automatisch
verpflichtend zu informieren - spätestens dann, wenn die
Ermitt-lungen beendet sind.
+ Mit den Errichtungskosten für die Vorratsspeicher dürfen nicht die
Netzbetreiber belastet werden. Die AK befürchtet, dass sie die Kosten
auf die Kunden überwälzen würden.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Sonja Fercher
Tel.: +43-1 501 65-2153
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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