- 18.02.2011, 08:20:44
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Hundstorfer zu IHS/WIFO: "Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters hat oberste Priorität"
Wien (OTS/BMASK) - "Die Vorschläge des IHS und WIFO, das
tatsächliche Pensionsantrittsalter durch berufliche Rehabilitation
anzuheben, bestätigen die Maßnahmen, die wir im Budgetbegleitgesetz
getroffen haben" so Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Freitag.
"Die Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters hat oberste
Priorität", unterstrich der Minister und verwies in diesem
Zusammenhang auf die vor kurzem beschlossenen gesetzlichen Maßnahmen
- die verpflichtende Rehabilitation vor Pension, fit2work, die
Gesundheitsstraße sowie die Verschärfung des Berufsschutzes - von
denen eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung im Alter zu erwarten ist.
"Auch bei der Langzeitversichertenregelung haben wir im Rahmen des
verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes zur Anhebung des
tatsächlichen Pensionsantrittsalters beigetragen. Der Rat des IHS,
auf skandinavische Vorbilder zu setzen, kommt zu spät. Das Arbeits-
und Gesundheitsgesetz, das die skandinavische Handschrift trägt und
auf österreichische Gegebenheiten zugeschnitten wurde, ist längst
beschlossen", so Hundstorfer. ******
Die Maßnahmen im Budgetbegleitgesetz seien ein wichtiger Schritt
gewesen, um Menschen länger gesund im Erwerbsleben zu halten. Nun
gelte es weitere Schritte zu setzen: "Zur Zeit tagt im
Sozialministerium eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner, um
Möglichkeiten für Anreizsysteme zu einem längeren Verbleib im
Arbeitsleben zu finden. Auch in diesen Gesprächen setzen wir auf den
skandinavischen Weg", so der Sozialminister.
Zur Aufteilung des durch die Pensionskommission im
Langfristgutachten festgestellten Mehraufwandes in die fünf Parameter
- Beitragssatz, tatsächliches Pensionsantrittsalter,
Pensionsanpassung, Kontoprozentsatz und Bundesmittel - hält
Sozialminister Rudolf Hundstorfer fest: "Die Pensionskommission muss
aufgrund gesetzlicher Grundlagen Empfehlungen an das zuständige
Sozialministerium richten, nichtsdestotrotz ist der maßgebliche Hebel
zur nachhaltigen Sicherung der Pensionen das tatsächliche
Pensionsantrittsalter. Bis 2025 müssen wir eineinhalb Jahre "älter"
werden, dann sind die Pensionen gesichert", schloss Hundstorfer.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Elisabeth Kern, Pressesprecherin des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2247
www.bmask.gv.at
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