• 17.02.2011, 12:56:17
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Gemeinsame Obsorge: Keine Annäherung bei Koalitionsparteien

Bandion-Ortner und Heinisch-Hosek wollen strengere Regeln beim Besuchsrecht

Wien (OTS) - Keine Annäherung zwischen Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek
(SPÖ) gab es gestern bei der ATV Diskussionssendung "Am Punkt" in der
Frage einer automatischen gemeinsamen Obsorge für uneheliche Kinder.
Heinisch-Hosek ist für die Beibehaltung der aktuellen
Gesetzesregelung: "Weil ich bei der Geburt noch nicht genau sagen
kann, wird das Paar zusammenbleiben oder nicht, möchte die Mutter
überhaupt zusammenleben mit dem Vater? Ich finde es eine gute Lösung,
dass die alleinige Obsorge bei der Mutter bleibt."

Unverheiratete Väter könnten ja trotzdem eine gemeinsame Obsorge
beantragen ergänzte Heinisch-Hosek und übte dann offen Kritik an
ihrer Regierungskollegin: "Vor fast einem Jahr haben wir in der
Regierung ja beschlossen, dass wir die Väter informieren, dass sie
die gemeinsame Obsorge mit der Mutter - wenn nicht geheiratet wurde
-auch beantragen können. Nur: dass hast du noch nicht umgesetzt!"

Bandion-Ortner ließ diesen Vorwurf unwidersprochen und blieb bei
ihrer Position, dass jedes Kind ein "natürliches Recht auf beide
Elternteile" habe. "Es ist belegt, dass die gemeinsame Obsorge zu
einer besseren Gesprächsbasis führt und das Konfliktniveau senkt." so
die Justizministerin.

Einig waren sich die Ministerinnen in der Frage des Besuchsrechts:
hier fordern beide klarere Regelungen und auch Sanktionen, wenn ein
Elternteil sich nicht an die Vereinbarungen hält.

Heinisch-Hosek: "Wer sich einvernehmlich scheiden lässt, sollte
doch nicht nur den Unterhalt, wo das Kind leben wird und die Obsorge
regeln müssen" sondern es müsse auch den Vätern das Besuchsrecht
zugestanden werden. "Das heißt: einvernehmliche Scheidung - ja, aber
nur wenn ihr auch eine Mindestbesuchszeit regelt."

Die Justizministerin geht noch weiter und kann sich auch
Sanktionen bei Verstößen gegen die Besuchsregelung vorstellen: "Man
muss schon klar machen, dass es eine Frage der Obsorge sein kann:
wenn eine Frau oder ein Mann dem anderen das Kind vorenthält, kann
das ein Grund dafür sein, dass man demjenigen dann die Obsorge
entzieht. Es ist sicher sehr schwierig, einer Mutter eine Geldstrafe
aufzuzwingen, denn letztendlich leidet ja wieder das Kind darunter.
Man kann auch die Mutter schwer einsperren. Aber, man kann mit dem
Entzug der Obsorge drohen." so Bandion-Ortner.

Rückfragehinweis:
ATV Chefredaktion: Tel.:01/213 64 112

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