- 17.02.2011, 12:25:24
- /
- OTS0152 OTW0152
ÖVI lehnt Forderungen der AK zum Richtwert ab
Mietzinsüberprüfungssystem funktioniert, weitere Regulierungen nicht notwendig
Wien (OTS) - Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder
lehnt die aus einer AK-Studie abgeleiteten Forderungen zur weiteren
Begrenzung der Richtwertmieten und die detaillierte schriftliche
Auflistung aller Zu- und Abschläge im Mietvertrag ab.
"Unverständlich bleibt nach wie vor, warum der Gesetzgeber
österreichweit ausgerechnet in Wien den zweitniedrigsten Richtwert
verordnet hat. Mit der politischen Entscheidung, den
Richtwertmietzins künstlich niedrig zu halten, werden solche
"angeblich überhöhte" Mietzinse vorsätzlich produziert", argumentiert
Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der
Immobilientreuhänder. In keinem anderen relevanten Mietmarkt (Graz,
Salzburg, Linz, Innsbruck) ist dies überhaupt Thema.
Der Immobilientreuhänder ist per Gesetz verpflichtet, für seinen
Auftraggeber eine bestmögliche Bewirtschaftung der Immobilie zu
erzielen. Die Anforderungen der Mieter an Ausstattung und Qualität
der Wohnungen hat in den vergangenen 15 Jahren extrem zugenommen.
Auch die Anforderungen an den Vermieter in Bezug auf
Erhaltungspflichten werden ständig verschärft.
Der ÖVI relativiert auch das Bild, das durch diese einseitige
Fokussierung auf bereits rechtskräftig abgeschlossene
Überprüfungsverfahren von der AK gezeichnet wird:
Mehr als 20.000 Mietverträge werden jährlich in Wien im
Vollanwendungsbereich des MRG und damit im Richtwertmietzinssystem
neu abgeschlossen. Wenn davon 600 Mietverträge vor Schlichtungsstelle
überprüft werden, heißt das, dass 97 % der Kunden den von ihnen
bezahlten Mietpreis als fair ansehen. Die gesetzlichen
Überprüfungsmöglichkeiten sind gerade im Vollanwendungsbereich des
MRG ausreichend und praktisch ohne Kostenrisiko gegeben.
Der Immobilienbereich ist einer der letzten Sektoren im
Wirtschaftsgefüge mit einer Preisbindung. Wenn man Vergleiche zu
anderen europäischen Systemen zieht, kann man erkennen, dass flexible
Systeme am besten funktionieren.
In Deutschland werden von Gutachtausschüssen gemeinsam mit den
Kommunen jährlich Mietenspiegel veröffentlicht, die einen
Anhaltspunkt für eine Vergleichsmiete bieten. Im Fall einer
Überprüfung ist im Einzelfall eine Bandbreite von 25% jedenfalls
zulässig, um die individuellen Kriterien der jeweiligen Immobilien
abzubilden.
Das System des Mietenschutzes ist in Österreich leider völlig
ungerecht, beklagt Anton Holzapfel weiter: "Geschützt werden jene
besonders, die ohnehin schon privilegiert sind". Welche sachliche
Begründung gibt es dafür dass ein Unternehmer in einem frei
finanzierten Altbau seine Preise nicht frei kalkulieren darf, in
einem Neubau dagegen schon?
Auch der gesetzlich vorgesehene Befristungsabschlag pönalisiert
den Vermieter, der durch den Wechsel der Mieter ohnehin höhere Kosten
(Adaptierung der Wohnung etc.) hat. Übersehen wird auch, dass den
Vermieter im Vollanwendungsbereich nach wie vor die wirtschaftliche
Last der "unantastbaren" Altmietverträge trifft. Nach wie vor stellen
40 % der Mietverträge in Gründerzeithäusern Altmietverträge dar.
Wenn an Änderungen im Mietrecht gedacht ist, dann müssen endlich
in einem fairen System die Interessen von Mietern und Vermietern
gleichermaßen bedacht werden, schließt Holzapfel.
Anhänge zu dieser Aussendung finden Sie als Verknüpfung im
AOM/Original Text Service, sowie über den Link "Anhänge zu dieser
Meldung" unter http://www.ots.at
Rückfragehinweis:
Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder
1040 Wien, Favoritenstraße 24/11,
Tel.: 01 505 48 75, www.ovi.at
mailto:[email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OVI






