- 16.02.2011, 12:23:22
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MA65: Fiaker-Kontrolle in Wien auf neue Beine gestellt
Neue Auffahrordnung und Platzkartenvergabe
Wien (OTS) - Seit Übernahme der Agenden hat die
Magistratsabteilung 65 eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um das
Fiakerreferat effizienter führen zu können. Die im Vorjahr
durchgeführte Kontrollamtsprüfung wurde überdies zum Anlass genommen,
die Vollzugspraxis zu evaluieren.
Beispielsweise wurde ein Revisionskonzept ausgearbeitet und
periodische Revisionen durchgeführt und eine Fiakerdatenbank
erstellt. Um künftig Schwachstellen bei der Referatsführung zu
vermeiden, wurden darüber hinaus neue, übersichtliche Checklisten
ausgearbeitet und die Niederschriftsformulare überarbeitet, um so
eine nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten.
Außerdem hat die Magistratsabteilung 65 umfassende Novellen des
Fiakergesetzes, der Fiaker-Betriebsordnung und der
Fiaker-Fahrdienstprüfungsverordnung ausgearbeitet, die weitreichende
Verbesserungen der Gesamtsituation sicherstellen sollen.
So werden etwa die Auffahrordnung und Platzkartenvergabe zum Zwecke
eines tierschutzgerechten Einsatzes der Fiakerpferde sowie einer
sachgerechten Verteilung optimiert. Um der Behörde effiziente und
verschärfte Kontrollen zu ermöglichen, werden die Kutscher
verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen, das alle für eine geordnete
und tierschutzgerechte Gewerbeausübung erforderlichen Eintragungen zu
enthalten hat. Die Kutschen müssen außerdem künftig eine fix
montierte Fahrzeug-Identifikationsnummer aufweisen. Bei der
jedenfalls einmal jährlich durchzuführenden Konzessionsüberprüfung
besteht künftig die Verpflichtung zur Vorführung des gesamten
Kutscheninventars, um eine Gesamtüberprüfung des jeweiligen
Unternehmens vornehmen zu können.
Bei den Standplätzen, die künftig zwingend mit Hydrant und
Wasserschlauch ausgestattet sein müssen, wird es künftig ebenfalls
verschärfte Kontrollen geben.
Aber auch bei den Kutschern selbst wird nachjustiert und müssen diese
künftig bei der Fiaker-Fahrdienstprüfung insbesondere in
tierschutzrelevanten Aspekten sattelfest sein.
Desweiteren soll ein einheitlicher Strafenkatalog mit empfindlichen
Strafen die vor-schriftsmäßige Gewerbeausübung sicherstellen.
Die diesbezüglichen legistischen Entwürfe wurden bereits zur
Begutachtung ausgesendet.
Rückfragehinweis:
Mag. Leo Bubak, Leiter der MA65
01/4000 - 38311
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