Richterin definiert Pädophilie neu, um Frau und Mutter zu verurteilen
Wien (OTS) - "Das Urteil gegen eine Vortragende des Freiheitlichen
Bildungsinstituts ist zwar noch nicht rechtskräftig, und der medialen
Hetzkampagne gegen sie wurde vor Gericht absolut nicht entsprochen,
aber die Begründung des Mini-Schuldspruchs wegen Herabwürdigung
religiöser Lehren ist schockierend, weil damit grauenhafte Verbrechen
an Kindern verharmlost werden", stellt heute FPÖ-Generalsekretär
NAbg. Herbert Kickl fest. Die Richterin hatte laut Medienberichten
argumentiert, dass Pädophilie nur die sexuelle Orientierung ganz oder
überwiegend hin zu minderjährigen Kindern sei.
"Das klingt gerade so, als hätte man es in einer linken 68er-Kommune
zur Rechtfertigung dafür ersonnen, dass man sich regelmäßig an
Kindern vergeht. In Wahrheit lag wohl nur der krampfhafte Versuch
zugrunde, wenigstens irgendeine Verurteilung zustande zu bringen, um
eine Freiheitliche nicht ungeschoren davonkommen zu lassen, denn das
wäre in der medialen Gutmenschen-Gesellschaft viel schlechter
angekommen als dieses höchst merkwürdige Urteil", so Kickl.
Der FPÖ gehe es nicht um religionshistorische und
tiefenpsychologische Interpretationen. "Aber für uns steht doch in
unserer heutigen Gesellschaft außer Zweifel, dass selbst ein
einmaliger Sexualakt mit Minderjährigen als Pädophilie zu bezeichnen
ist. Das Argument, dass Sex mit Erwachsenen de facto diesen Vorwurf
entkräften könnte, ist völlig skandalös. Was ist überwiegend? Wo
liegen die Grenzen?", fragt sich Kickl.
Das Urteil sei nicht nur klar kinderfeindlich, sondern auch gegen
eine Frau und Mutter gerichtet, der ihr nachvollziehbares und
geradezu notwendiges Schutzbedürfnis gegenüber Kindern angelastet
wird, erklärt Kickl.
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