• 15.02.2011, 08:27:33
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  • OTS0024 OTW0024

ÖOG und Milizverbände erstatten Strafanzeige

Hetze gegen geltendes österreichisches Recht nicht mehr tolerierbar

Wien (OTS) - Am 14.2.2011 erstatteten die Österreichische
Offiziersgesellschaft und die Bundesvereinigung der Milizverbände
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien.

Im Zusammenhang mit den Aussagen von Peter Gnam in der
Kronenzeitung hinsichtlich des "Zivilen Ungehorsams" bei der
Nichtbefolgung von Einberufungsbefehlen wird angeregt, entsprechende
Erhebungen durchzuführen.

Es wird ein Verstoß gegen § 282 StGB "Aufforderung zu mit Strafe
bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen"
im Zusammenhang mit § 259 StGB "Beteiligung an militärischen
strafbaren Handlungen" in Verbindung mit § 11 MilStG
"Dienstentziehung durch Täuschung" vermutet.

Die Ausführungen auf den Seiten 2 und 3 der Kronenzeitung vom
Montag, 14. Februar 2011, erscheinen geeignet, unter Strafe gestellte
Delikte nach dem Strafgesetzbuch in Verbindung mit dem
Militärstrafgesetz zu verwirklichen. Insbesondere der Kommentar unter
der Rubrik "Thema des Tages" auf Seite 3, letzter Absatz, scheint den
Tatbestand des § 282 StGB Aufforderung zu mit Strafe bedrohten
Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen zu
erfüllen.

Der Präsident der Österreichischen Offiziersgesellschaft,
Hauptmann Hofrat Dr. Eduard Paulus und der Präsident der
Bundesvereinigung der Milizverbände, Prokurist Dr. Michael Schaffer
sind sich darüber einig, dass die Hetze gegen geltendes
österreichisches Verfassungsrecht und österreichisches
einfachgesetzliches Recht ein Ausmaß angenommen hat, das nicht mehr
tolerierbar erscheint.

Rückfragehinweis:
ÖOG Präsident Dr. Eduard Paulus, Tel.: 0664 24 20 432

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