- 11.02.2011, 12:30:52
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BZÖ-Haubner für gemeinsame Obsorge als Standardlösung
Wien (OTS) - "Die gemeinsame Obsorge im Trennungsfall soll
Regelfall und nicht Ausnahme sein", so BZÖ-Familiensprecherin Abg.
Ursula Haubner. Das BZÖ verweist auch auf die Verankerung der
Kinderrechte in der Verfassung, in der festgeschrieben ist, dass
Kinder das Recht auf beide Elternteile haben.
"Wer bezahlt, soll auch ein Mitspracherecht haben", so die
BZÖ-Familiensprecherin. Denn sehr oft gebe es auch Elternteile, die
nicht nur zahlen, sondern auch die Entwicklung ihrer Kinder sehen
wollten. Deshalb sei es auch nötig, dass "auch nicht verheiratete
Väter ins Sorgerecht miteinbezogen werden." Aus diesem Grund verlangt
Haubner, dass die 2004 geschaffene und geförderte Besuchsbegleitung
auf gesetzliche Basis gestellt werde. Haubner: "Das BZÖ wird nicht
locker lassen und einen Antrag einbringen, dass der gesetzlich Rahmen
geschaffen wird. Es ist Zeit moderne Wege in der Familienpolitik
einzuschlagen".
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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