• 10.02.2011, 17:32:45
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LR Ragger: SPÖ blamiert sich mit Antrag über Pflegeanwaltschaft

Sie steht seit Jahren im Patientenanwaltschaftsgesetz

Klagenfurt (OTS) - "Mit ihrem dringlichen Antrag zur Einrichtung
einer Pflegeanwaltschaft heute Donnerstag abend im Landtag beweist
die SPÖ Kärnten ihre Unkenntnis in dieser Rechtsmaterie. Sie
offenbart damit ihre eigene Untätigkeit. Denn die Einsetzung einer
Pflegeanwaltschaft ist seit über zehn Jahren im Gesetz über die
Patientenanwaltschaft enthalten. Seit über zehn Jahren stellt die SPÖ
auch den für den Vollzug dieses Gesetzes zuständigen
Gesundheitsreferenten und keiner dieser Landesräte, auch nicht der
aktuelle LHStv. Peter Kaiser hat irgendwelche Anstalten zur Umsetzung
des Gesetzes gezeigt", erklärte der Kärntner Sozialreferent LR Mag.
Christian Ragger. Es komme wohl einer Blamage gleich, etwas zu
fordern, was die eigenen Vertreter jahrelang versäumt haben
umzusetzen, fügt Ragger hinzu.

Er betont, dass er einer Pflegeanwaltschaft positiv gegenüber steht.
Es wäre zu überlegen, sie entweder bei der Patientenanwaltschaft oder
der Behindertenanwaltschaft als selbstständige Stelle anzugliedern
und damit auch Synergien zu erzielen. "Zuerst sollte aber die SPÖ
sagen, was sie will. Pflegeanwaltschaft gemeinsam mit dem
Patientenanwalt, wie es längst im Gesetz steht, oder eine andere
Lösung.
"Es schaut leider so aus, dass es den Sozialisten nur um billigen
Aktionismus geht, aber an einer echten Lösung sind sie seit über zehn
Jahren gar nicht interessiert", so Ragger abschließend

Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung
Büro LR Mag. Christian Ragger

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