• 09.02.2011, 10:16:37
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Neue Entwicklungen für Fahrgäste beim Ticketkauf und bei Entschädigungen

Schienen-Control setzt sich für mehr Kundenfreundlichkeit ein

Wien (OTS) - Tickets dürfen für Kundinnen und Kunden keine Hürde
darstellen. Sie sollen einfach, unkompliziert und schnell verfügbar
sein. Daher begrüßt die Schienen-Control die Anfang Februar von den
ÖBB durchgeführten Änderungen. Notwendig geworden sind sie, weil mit
dem Winterfahrplan eingeführte Neuerungen für die Fahrgäste nicht
praktikabel waren.

Ursula Zechner, Geschäftsführerin der Schienen-Control, dazu: "Mit
der Wiedereinführung des Ab Stadtgrenze-Buttons und der längeren
Gültigkeit von Rückfahrtickets reagierten die ÖBB rasch auf die
rückgemeldeten Probleme. Für Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer sind auch
solche kleineren Vereinfachungen wichtig."

Die Schienen-Control hat für Bahnkundinnen und Bahnkunden
Verbesserungen bei Entschädigungsansprüchen in Verspätungsfällen
durchgesetzt.

Im Fernverkehr profitieren Fahrgäste bei Verspätungen ab 60 Minuten
seit Jänner 2011 in mehrfacher Hinsicht:

- Sie erhalten kostenlos angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen. 
 - Bahnunternehmen müssen Entschädigungszahlungen zügig, und zwar 
   innerhalb eines Monats nach Einreichung des 
   Entschädigungsantrages, ausbezahlen und Ansprüche auf 
   Fahrpreisentschädigung gelten erst in einem Jahr als verjährt. 
 - Betroffene können die Belege, insbesondere Tickets, für die 
   Einreichung des Entschädigungsantrages auch als Kopie vorlegen 
   (vorher nur im Original). 
 - Die vom Bahnunternehmen festgelegten Gründe für das Verweigern 
   der Fahrpreisentschädigung besitzen keine Gültigkeit mehr. 
   Insbesondere  ging es um außerhalb des Eisenbahnbetriebes 
   liegende Umstände (zumeist witterungsbedingte oder technische 
   Gründe), das Verhalten eines Dritten oder auch Streiks. Auch in 
   diesen Fällen haben die Fahrgäste nun ein Anrecht auf 
   Fahrpreisentschädigung.

Im Nahverkehr besteht bei Verspätungsfällen nur für Besitzer einer
Verbund-Jahreskarte Anspruch auf Entschädigung. Für jeden Monat, in
welchem der vom Bahnunternehmen zugesagte Pünktlichkeitsgrad nicht
erreicht wird, gibt es eine Entschädigung von 10 Prozent des für
diesen Monat bezahlten Fahrpreises.

Die derzeitigen Pünktlichkeitsgrade der Bahnen:

City Air Train (CAT), Graz-Köflacher Bahn, Salzburger Lokalbahn: 95%
Steiermärkische Landesbahnen: 93%
Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft: 92%
ÖBB-Personenverkehr, Montafonerbahn, Raab-Oedenburg-Ebenfurter
Eisenbahn, Wiener Lokalbahnen: 90%

"Im Sinne der Weiterentwicklung der Fahrgastrechte und einer
Qualitätsverbesserung fordert die Schienen-Control von den
Bahnunternehmen ab Mai 2011 neue, optimierte Pünktlichkeitsgrade für
den Nahverkehr", so Ursula Zechner.

Rückfragehinweis:

Mag. Birgit Hammerschmid
   Kommunikation
   Schienen-Control GmbH 
   Praterstraße 62-64, 1020 Wien     
   T: +43 1 5050707 140
   birgit.hammerschmid@scg.gv.at
   www.scg.gv.at

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