• 02.02.2011, 10:52:36
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EU: Sollen kleine Elektrogeschäfte "zugemüllt" werden?

EU-Parlament behandelt brisante Vorschläge über Rücknahme von Altgeräten ohne Neukauf - WKÖ fordert Erleichterungen für KMUs

Wien (OTS/PWK068) - Das blanke Entsetzen steht insbesondere den
kleineren Elektrohändlern ins Gesicht geschrieben, wenn sie an
Änderungen zum Altgeräte-Recycling denken, die gerade im Europäischen
Parlament behandelt werden. Morgen, Donnerstag, soll dazu ein Bericht
im Plenum des EU-Parlaments verabschiedet werden.

Vorgeschlagen wird, dass kleinvolumige Elektro- und
Elektronikgeräte - beispielsweise elektrische Zahnbürsten,
Haartrockner, Mobiltelefone, aber auch Leuchtstoffröhren und
Energiesparlampen - auf Wunsch des Konsumenten kostenlos vom Händler
zurückgenommen werden müssen. "Dies stellt eine erhebliche Belastung
für alle Elektrohandelsbetriebe, insbesondere für die Kleineren, dar
und geht weit über das Verpflichtungsniveau des
Kommissionsvorschlages und den Diskussionstand im Rat hinaus", ärgert
sich Stephan Schwarzer, WKÖ-Umweltabteilungsleiter.

"Der Personal- und Verwaltungsaufwand für diese scheinbar harmlose
Pflicht kann ganz schön ausarten", erläutert Schwarzer: "Schließlich
macht es keinen Sinn, etwa zerbrechliche quecksilberhaltige Lampen
gemeinsam mit elektrischen Zahnbürsten in einen Behälter zu werfen".
Das bedeutet in der Praxis für jeden einzelnen Händler, diverse
Behälter bereithalten zu müssen und eine Weiterverwertung zu
organisieren. "Die Abgabe solcher Kleingeräte ist in Österreich bei
den kommunalen Sammelstellen bestens und konsumentenfreundlich
organisiert. Die Vermeidung solcher Geräte im Hausmüll ist eine Frage
der Verbrauchermotivation", so Schwarzer.

Aus der Sicht der WKÖ sollte das Plenum des Europäischen
Parlaments von überzogenen Vorstellungen zu Sammelzielen Abstand
nehmen. "85% der anfallenden Elektrogeräte sammeln zu wollen, ist
gegenüber den heute schon sehr optimierten 50% in der kurzen Zeit bis
2016 in Österreich praktisch nicht realisierbar, von anderen
Mitgliedstaaten mit niedrigerem Sammelniveau ganz zu schweigen", so
Schwarzer.

Essentiell für die Praxis ist die Frage der Finanzierung der
Sammel- und Verwertungssysteme, die der Rat bereits ausgewogen gelöst
hat: "Das Europäische Parlament sollte von seinen praxisfremden
Vorschlägen, wonach die Mitgliedstaaten auf die im Ausland sitzenden
Hersteller zugreifen müssen, Abstand nehmen und die Lösung des Rats
unterstützen", so Schwarzer. Laut Rat sollten nicht die im Ausland
ansässigen Hersteller, sondern inländische Unternehmen als
Ansprechpartner dienen.

Der Umgang mit Elektro- und Elektronikaltgeräten ist in der
sogenannten WEEE-Richtlinie ("Waste from Electrical and Electronical
Equipment") geregelt. Diese wird zurzeit überarbeitet und im
EU-Parlament behandelt. Die "Schwesterrichtlinie" RoHS ("Restriction
of Hazardous Substances") konnte bereits Ende 2010 in erster Lesung
abgeschlossen werden. (PM)

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
Mag. Petra Wieser, Mag. Axel Steinsberg MSc
Tel.: Tel.: 05 90 900-4750
mailto:[email protected]

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