• 31.01.2011, 13:43:05
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Berlakovich / Mitterlehner: Neue Förderoffensive für Thermische Sanierung startet am 1. März

Neuauflage des Sanierungsschecks - Jährlich 100 Millionen Euro für mehr Wachstum, Energieeffizienz und Green Jobs

Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Niki Berlakovich forcieren mit dem Sanierungsscheck die weitere Umsetzung der "Energiestrategie Österreich"

Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold
Mitterlehner und Umweltminister Niki Berlakovich haben heute
gemeinsam die neue Förderoffensive für die thermische Sanierung
präsentiert. Ab dem 1. März stehen dafür 100 Millionen Euro zur
Verfügung, davon 70 Millionen Euro für den privaten Wohnbau und 30
Millionen Euro für Betriebsgebäude. "Der neue Sanierungsscheck wird
Investitionen von 700 Millionen Euro auslösen und bis zu 10.000
Arbeitsplätze schaffen und sichern. Rund 15.000 Haushalte können
thermisch saniert werden", sagte Mitterlehner. "Mit dem Fördervolumen
von jährlich 100 Millionen Euro bis zum Jahr 2014 setzen wir genau
den richtigen Impuls zur Auslastung der Bauwirtschaft und ihrer
Nebengewerbe."

"Mit der Einleitung zur Ökologisierung des Steuersystems können
wir 2011 100 Millionen Euro für die thermische Sanierungsoffensive
bereit stellen. Bis 2014 stehen uns insgesamt 400 Millionen Euro zur
Verfügung. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Klimaschutz
und hilft den Menschen Energiekosten und damit Geld zu sparen.
Österreich profitiert dreifach: Mit jährlich vier Millionen Tonnen
CO2- Einsparung, einer Wirtschaftsbelebung durch ein ausgelöstes
Investitionsvolumen von 700 Millionen Euro und mit der Schaffung und
Sicherung von bis zu 10.000 green jobs", so Berlakovich.

Private Förderanträge an Bausparkassen

Private können ab dem 1. März 2011 bei den Bausparkassen um
Zuschüsse ansuchen, wobei das zu sanierende Gebäude mindestens 20
Jahre alt sein muss. Grundlage zur Beurteilung der
Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung
ebenfalls gefördert wird. Als förderungsfähige Maßnahmen gelten unter
anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die
Dämmung der Außenwände, der untersten Geschossdecke oder des
Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und
Außentüren. Bei privaten Wohnbauten, die schon die geforderten
Standards im Wärmeschutz erfüllen, kann auch die Einbindung einer
thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte
sowie ein Einbau von Wärmepumpen unterstützt werden.

Neu ist eine Sonderregelung für Wohnungen in mehrgeschossigen
Bauten: Wenn die Eigentümergemeinschaft eine thermische Sanierung
beschließt, werden die entsprechenden Maßnahmen pro Wohneinheit
gefördert. Wenn ein solcher Beschluss nicht zustande kommt, können
einzelne Wohnungseigentümer und Mieter ihre Teilsanierungen - wie zum
Beispiel den Fenstertausch - gefördert bekommen.

Sanierungsscheck von bis zu 5.000 Euro

Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt
bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen
Zuschuss von 5.000 Euro. Eine Teilsanierung (Reduktion des
Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent) wird mit bis zu 3.000 Euro
unterstützt; in mehrgeschossigen Bauten reicht auch schon eine
Verringerung des Heizwärmebedarfs um 15 Prozent für eine Förderung,
wobei in diesem Fall nur bis zu 2.000 Euro pro Einheit ausgezahlt
werden. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Ein-
und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro,
in mehrgeschossigen Bauten 1.000 Euro pro Einheit. "Wir legen eine
der attraktivsten Förderaktionen in einer verbesserten und
effizienteren Form neu auf", betonte Mitterlehner. "Neben einer
Ankurbelung der Konjunktur und der weiteren Umsetzung der
Energiestrategie wollen wir damit auch eine nachhaltige Belebung der
Ortszentren in ganz Österreich erreichen."

Gezielte Förderung für Betriebe

Unternehmen können ab dem 28. März online bei der
KPC-Kommunalkredit Public Consulting einreichen. Für Betriebsgebäude
werden neben den oben genannten Sanierungen auch folgende Maßnahmen
unterstützt: der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei
Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung sowie
Verschattungs-Systeme zur Reduzierung des Kühlbedarfs. Zusätzlich
sind in Kombination mit Sanierungsmaßnahmen Umstellungen auf den
effizienteren Einsatz von Energie förderfähig - wie zum Beispiel
Wärmerückgewinnung, der Ersatz bestehender Heizungssysteme durch eine
Biomasse-Einzelanlagen, der Einbau thermischer Solaranlagen, der
Anschluss an Fernwärme sowie der Einbau von Wärmepumpen.

Die Förderhöhe für Betriebe orientiert sich an der erzielten
Sanierungsqualität und dem entsprechend sinkenden Heizwärme- und
Kühlbedarf. Einen Zuschlag gibt es für die Kombination von
Sanierungsmaßnahmen mit technischen Verbesserungen zur effizienteren
Energienutzung.

Alle Details zur Förderaktion und für Ihre Einreichungen erhalten
Sie auf der Homepage der KPC (www.publicconsulting.at) und bei den
österreichischen Bausparkassen.

Anhänge zu dieser Aussendung finden Sie als Verknüpfung im
AOM/Original Text Service sowie im Volltext der Aussendung auf
http://www.ots.at

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
      Sprecherin des Ministers: Mag. Waltraud Kaserer,
      Tel. Büro: (01) 711 00-5108
      Tel. mobil: +43 664 813 18 34
       
      Bundesministerium für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
      Sprecher des Ministers:  Hermann Muhr
      Tel. Büro: (01) 711 00- 6703 
      Tel. mobil: +43 664 826 78 89

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