• 27.01.2011, 12:31:04
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  • OTS0163 OTW0163

Moser: Oberster Steuereintreiber Grasser zugleich oberster Steuersünder

Parlamentarische Anfrage zu Grassers Selbstanzeige gegenüber der Finanz

Wien (OTS) - "Ex-Finanzminister Grasser hat nun - vier bis acht
Jahre später - mittels Selbstanzeige einbekannt, dass er als
Finanzminister private Spekulationsgewinne steuerlich nicht
deklariert hat. Der oberste Steuereintreiber war also zugleich
oberster Steuersünder. So also handelt ein 'supersauberer'
Ex-VP-Minister", stellt Gabriela Moser, Bautensprecherin der Grünen,
fest. "Offenbar musste es erst zu Ermittlungen in der BUWOG-Causa
kommen, damit sich Grassers Steuergewissen regte", stellt Moser fest
und bringt noch heute zu dieser Causa eine parlamentarische Anfrage
(siehe unten) an den heutigen Finanzminister ein (siehe unten), die
auf Basis sehr verlässlicher Hinweise erstellt wurde.

Wie lange kann sich die VP angesichts dieser Sachlage noch einem
U-Ausschuss im Parlament verweigern?

ANFRAGE der Abgeordneten Moser, Kogler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Selbstanzeige Karl Heinz Grasser

Der Ex-VP Finanzminister Karl Heinz Grasser betont stets seine
vorbildliche Arbeit für die Republik Österreich und seine
"supersaubere Weste". In Frage unwahrer Auskunft an das Parlament und
an einzelne Abgeordnete verweist er zB trotz persönlich geleisteter
Unterschrift unter Anfragebeantwortungen, die Sachverhalte falsch
darstellen, auf die Verantwortung von Beamten, um nicht eine
persönliche Lüge und Tätigkeit zum Schaden der Republik eingestehen
zu müssen (vgl 3672/AB XXII. GP und Akt des BKA über die Anmietung im
Linzer Terminal/Finanz Tower).

Nun liegen der Fragestellerin und der Wochenzeitschrift "format"
Informationen vor, nach denen der ehemalige Finanzminister am
30.9.2010 eine Selbstanzeige bei den Finanzbehörden über nicht
einbekannte Einkünfte aus ausländischen Wertpapieren, spekulativen
Gewinnen, Dividenden und Zinsen - vertreten durch die Kanzlei
Ernst&Young - vorgenommen haben soll. Die Steuerschuld von 3000 Euro
aus den Jahren 1999 bis 2002 gilt als verjährt. Die des Zeitraums von
2002 bis 2008 in der Höhe von 18.811 Euro als noch ausständig.

Dieser Sachverhalt - Steuerverkürzung und einbekannte Steuerschuld
eines ehemaligen Ministers während seiner Amtszeit,

- der stets seine korrekte Amtsführung betont,
- der die "Spende" für seine Homepage nicht versteuerte,
- der eine undurchschaubare Sozial-Stiftungskonstruktion für
Vortrags/Auftritts-Honorare wählte,
- der Teile seines Privatvermögens im Umfang von 3 Millionen Euro
steuerschonend in Liechtenstein in komplizierten
Stiftungskonstruktionen (Urteil von Experten: "Sie konnten letztlich
wie ein Sparbuch genutzt werden") anlegte,
- und der Kritiker mit Klagen mundtot machen will,

wirft auch unter Berücksichtigung notwendiger Diskretion gegenüber
der privaten Einkommenssituation diverse Fragen auf.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:
1. Wann wird/wurde die Steuerschuld Karl Heinz Grassers nach
erfolgter Selbstanzeige eingefordert?
2. Wie beurteilen Sie das Verhalten eines Finanzministers der
Republik Österreich, der während seiner Amtszeit wiederholt
unvollständige Steuererklärungen abgibt?
3. Wurde die Selbstanzeige von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser als
zulässig und rechtzeitig akzeptiert?
4. Wann wurden die Konten von Karl-Heinz Grasser, auf denen die
unversteuerten Beträge liegen, geöffnet, und wann ist die
Selbstanzeige von Karl-Heinz Grasser beim Finanzamt eingelangt?
5. Welches Finanzamt ist mit der Bearbeitung der Selbstanzeige von
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser betraut?
6. Hat Ex-Minister Karl-Heinz Grasser oder eine mit seiner Vertretung
betraute Person ein Auskunftsersuchen in seiner Steuersache
eingebracht, und wenn ja, bei wem?
7. Gab es in der Steuersache Karl-Heinz Grasser Besprechungen oder
Beratungsgespräche, an denen, so wie es 2005 der Rechnungshof in der
Homepageaffäre feststellte, ein Sektionschef und/oder ein Präsident
der Finanzlandesdirektion und/oder ein Vorstand eines Finanzamtes
teilnahm?
8. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, dass Karl-Heinz Grasser die
gleiche steuerliche Behandlung erfährt wie jeder andere Staatsbürger?
9. Wie gedenken Sie sicher zu stellen, dass die steuerliche
Behandlung von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser im Gegensatz zu 2003
diesmal auf Grundsätzen beruht, die der steuerlichen Praxis und der
Lehrmeinung entsprechen und diesmal die Grundlagen für den Bescheid
ausreichend begründet und dokumentiert werden (siehe Kritik des
Rechnungshofes im Band 2005/7)?
10. Im Jahr 2003 beurteilte das BMF sowie das zuständige Finanzamt
die Frage der Schenkungssteuerpflicht für den Verein zur Förderung
der New Economy bzw von Karl-Heinz Grasser. Wird das Finanzamt im
jetzigen Steuerfall prüfen, ob ein Zusammenhang zwischen den
damaligen Zuwendungen und der jetzigen Selbstanzeige besteht? Wenn
ja, verlängert sich dadurch die Verjährungsfrist?
11. Mit welchem Zinssatz wird die Steuerschuld Karl-Heinz Grassers
seit ihrem Entstehen verzinst?

Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:presse@gruene.at

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