- 26.01.2011, 14:08:18
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FP-Guggenbichler: Häupl muss rechtswidrigen Bestellungsbeschluss in Ottakring sistieren!
SPÖ Ottakring nimmt Wiener Stadtverfassung nicht zur Kenntnis
Wien (OTS/fpd) - In Folge der Gemeinderatswahl 2010 kam es in den
Bezirken zu Neubestellungen verschiedenster Funktionen. Die
Ausschussvorsitzenden-Stellvertreter der Ausschüsse und Kommissionen
der Bezirksvertretung stehen nach der Stadtverfassung bzw.
Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen eindeutig der zweitstärksten
Fraktion zu. In Ottakring hingegen wurde rechtswidrig eine eigene
Berechnungsmethode zur Bestellung der
Ausschussvorsitzenden-Stellvertreter und weiter folgend eine
Entscheidung per Los(!) gewählt, um der FPÖ als klar zweitstärksten
Partei die Funktionen streitig zu machen und dem grünen
Koalitionspartner zuzuarbeiten, kritisiert der Gemeinderat der
FPÖ-Wien, LAbg. Udo Guggenbichler.
Die Irrwidrigkeit der Rechtsansicht der Ottakringer Bezirksvorstehung
geht aus den Erläuterungen zur "Verfassung der Bundeshauptstadt
Wien", Kurzkommentar, Cech/Moritz/Ponzer, Seite 125, 1. Absatz, zu §
66 b, die die Stadt Wien selbst verlegt, eindeutig hervor. Auch der
Verfassungsdienst der Stadt Wien vermied eine diesbezügliche Klärung
und hielt lediglich fest "..., dass eine rechtliche Überprüfung der
von den Bezirken vorgenommenen Konstituierungen und Wahlen der
Bezirksorgane durch die MD-VD nicht vorgesehen ist."
Da SPÖ-Bezirksvorsteher Prokop seiner Verpflichtung, die rechtswidrig
gefassten Beschlüsse hinsichtlich der
Ausschussvorsitzenden-Stellvertreter nicht umzusetzen, nicht
nachgekommen ist, stellte die FPÖ im heutigen Gemeinderat einen
Antrag an den Bürgermeister, diesen rechtswidrigen Beschluss zu
sistieren und eine neue Konstituierung im Bezirk zu veranlassen, so
Guggenbichler abschließend. (Schluss) hn
Rückfragehinweis:
Klub der Freiheitlichen, Pressestelle
Tel.: (01) 4000 / 81 798
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