- 26.01.2011, 13:05:19
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Brunner: Tierschützer bespitzelt und verfolgt, Tierquäler bleiben unbehelligt
Tierquälender Tierhalter bleiben offenbar unbehelligt
Wien (OTS) - Fassungslos zeigt sich die Tierschutzsprecherin der
Grünen Christiane Brunner darüber, dass neben der Verdeckten
Ermittlerin (VE) noch eine weitere Person vom 5.4.2007 bis 2.11.2007
in die Tierrechtsszene eingeschleust worden sein könnte. "Während
die Tierschutz-AktivistInnen bespitzelt und verfolgt werden, bleiben
Tierquäler unbehelligt! Laufend werden grausame Fälle von
Tierquälereien bekannt, doch trotz schwerwiegender Verdachtsmomente
werden die Ermittlungen nicht durchgeführt, abgebrochen oder
Strafverfahren eingestellt. So wurden im Jahr 2009 in Österreich 656
Fälle von Tierquälerei zur Anzeige gebracht, jedoch nur 47 Personen
rechtskräftig verurteilt. Gegen die Tierschutz-AktivistInnen wird
dagegen mit überschießender Härte vorgegangen", so die
Tierschutzsprecherin der Grünen.
"Der Richterin sei gesagt, dass die 'Schweinderln' (wie sie die Tiere
verniedlichend bezeichnet) in den konventionellen österreichischen
Betrieben nicht 'bespielt' werden, wie von ihr bezeichnet. Mehr als
90 Prozent der Schweine in Österreich vegetieren eng
zusammengepfercht auf Vollspaltenböden beschäftigungslos dahin und
müssen, bis sie zum Schlachthof kommen, unerträgliche Qualen
erleiden", kommentiert Brunner das Geschehen am Wiener Neustädter
Landesgericht, wo es heute u.a. darum geht, ob
Tierschutz-AktivistInnen im Zuge von Schweinebefreiungen Tierquälerei
begangen haben. Die Frage der Richterin, ob " ... die Schweinderln
deshalb verletzt worden sind, weil ihnen fad war, weil sie im Betrieb
nicht genügend bespielt worden sind ..." sei daher zu bejahen,
wenngleich die Art der Fragestellung auf wenig Mitgefühl mit den
Tieren schließen lässt, so Brunner.
Im Verfahren wird u.a. auch Anklage gegen einen Tierschutz-Aktivisten
wegen Tierquälerei im Zuge einer Tierbefreiung erhoben. Ein im Rahmen
des Prozesses beauftragtes Gutachten der Veterinärmedizinischen
Universität deutet jedoch darauf hin, dass die festgestellten
Verletzungen bei zwei verendeten Schweinen (Blutungen an den
Ohrrändern, Anfressen durch Artgenossen, Gelenksentzündung) auf eine
gesetzeswidrige Tierhaltung zurückzuführen sind. Dennoch bleibt der
Tierhalter, der durch eine andauernde, schwer tierquälerische Haltung
das Gesetz verletzte, unbehelligt und es werden lediglich die
TierbefreierInnen vor Gericht der Tierquälerei bezichtigt.
Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:presse@gruene.at
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