- 25.01.2011, 09:29:37
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EU-Verbraucherrechte: WKÖ-Generalsekretärin Hochhauser begrüßt Kürzung der Richtlinie
Wirtschaft sieht dringenden Verbesserungsbedarf bei Haustürgeschäften
Wien (OTS/PWK035) - Die Novellierungen der EU-Verbraucherrechte
schreiten voran, teilt Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), mit. Am Montag hat der
EU-Ministerrat einen "general approach", also eine allgemeine
Ausrichtung zur Richtlinie über Verbraucherrechte, angenommen.
Hochhauser bewertet es als positiv, dass man die Richtlinie im Rat
gekürzt hat und die Kapitel über Gewährleistung und missbräuchliche
Klauseln entfallen sind. "Eine Vollharmonisierung war bei diesen
Kapiteln nicht zu erreichen, und eine Mindestharmonisierung, noch
dazu mit gravierenden Verschärfungen, wäre keinesfalls im Sinne der
Wirtschaft gewesen", betont Hochhauser. "Hier waren wir mit unserem
Einsatz gegen Vorschläge wie etwa eine 10-jährige
Gewährleistungsfrist oder ein sofortiges Vertragsauflösungsrecht auf
Rats-Ebene erfolgreich". Es sei zu hoffen, dass auch das Europäische
Parlament diese Kapitel streicht.
Nicht akzeptabel sei hingegen u.a. die Definition der sogenannten
"Außergeschäftsraumverträge" - bisher als Haustürgeschäft bezeichnet.
Denn hier werde das Anbahnungselement nicht berücksichtigt.
Hochhauser: "Dass es auch dann ausufernde Informationspflichten und
ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen geben soll, wenn ich einen
Installateur zwecks Reparatur eines defekten Wasserhahns zu mir in
die Wohnung rufe, ist inakzeptabel und auch nicht im Interesse der
Konsumenten". Es sei unverständlich, dass ein diesbezüglicher
Verbesserungsvorschlag Österreichs von anderen Mitgliedstaaten nicht
ausreichend unterstützt wurde. Die WKÖ wird weiter versuchen, hier
ein Umdenken zu erreichen.
"Dass das Bundesministerium für Justiz sich in diesem Punkt im
Interesse der KMU eingesetzt hat und eine formelle Anmerkung für das
Ratsprotokoll macht, wonach hier noch Änderungen erforderlich sind,
wissen wir sehr zu schätzen", so Hochhauser. "Wir zählen gerade bei
der Definition des Außergeschäftsraumvertrages darauf, dass das
Europäische Parlament zu angemessenen Lösungen kommt. Abgeordneter
Karas hat zu diesem Problem einen sachgerechten Abänderungsantrag
eingebracht, der unsere volle Unterstützung findet", so Hochhauser
abschließend. (PM)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung für Rechtspolitik
Mag. Huberta Maitz-Strassnig
Tel.: T:+43 (0)5 90 900 4296 , F:+43 (0)5 90 900 233
mailto: [email protected]
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