OTS0197   24. Jan. 2011, 15:41

GKK-Obleute einigen sich über Mittelverteilung nach Verfassungserkenntnis

Fair und gut für OÖ


Am Freitag, dem 21. Jänner einigten sich die Obleute
der Gebietskrankenkassen über die Grundsätze, wie die Neuverteilung
von Geldern aus dem so genannten Katastrophenfonds erfolgen soll.
Dieser Topf war im Zuge der Kassensanierung aufgelöst worden, wobei
die WGKK einen Sonderanteil erhalten hatte. Die damalige
Mittelverteilung hat der VfGH im Herbst 2010 als verfassungswidrig
aufgehoben. Die neue, einvernehmlich erzielte Aufteilung bringt der
OÖGKK rund 4,4 Millionen Euro mehr.

"Ich freue mich, dass die Obleute der Gebietskrankenkassen die
neue Lösung einstimmig mittragen - trotz der gegensätzlichen
Interessenlagen. Damit hat die Selbstverwaltung ihre Fähigkeit zur
Zusammenarbeit und zum Interessenausgleich eindrucksvoll bewiesen.
Die neue Regelung ist gerecht und bringt uns als OÖGKK zusätzliche
4,4 Millionen Euro", berichtet OÖGKK-Obmann Felix Hinterwirth.

Zusammen mit den 2,2 Millionen Euro, die OÖGKK schon bei der
ursprünglichen Aufteilung der Katastrophenfonds-Gelder erhalten
hatte, kommt Oberösterreich demnach auf 6,6 Millionen Euro, was einem
fairen Anteil an den insgesamt ausgeschütteten 42,5 Millionen Euro
entspricht.

Nach der Aufhebung der ursprünglichen Aufteilungsregeln durch den
Verfassungsgerichtshof waren grundsätzlich sehr unterschiedliche
Modelle der Neuverteilung möglich, sogar eine Nachzahlungspflicht der
OÖGKK wäre denkbar gewesen.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0197 2011-01-24 15:41 241541 Jän 11 GKO0001 0211



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Mag. Harald Schmadlbauer
Tel.: 05 78 07 - 10 24 01

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