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OTS0185   20. Jan. 2011, 12:49

Molterer: Schutz und Sicherheit für unsere Kinder!

ÖVP-Verfassungssprecher begrüßt Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung als wichtigen und weitreichenden Schritt


Es herrscht Konsens darüber, dass eine
Gesellschaft daran gemessen wird, wie sie mit den Schwächsten umgeht.
Und dazu gehören die Kinder. Wir müssen daher alles dafür tun, dass
wir Kindern, die unsere Zukunftshoffnung sind, Schutz und Sicherheit
geben. Österreich hat dazu eine lange Tradition und eine klare
Rechtsordnung. Das erklärte ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wilhelm
Molterer heute, Donnerstag, im Rahmen der Debatte über die
Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung und dankte
gleichzeitig allen, "die sich an der Diskussion der letzten Monate
und Jahre beteiligt haben. "Eine kritische Auseinandersetzung gehört
zur Demokratie. Auch dadurch kamen die Kinderrechte stärker in das
Bewusstsein der Öffentlichkeit", sagte Molterer.

"Der erwähnte Konsens ermöglicht es uns, dass wir heute auf breiter
Basis die Verfassung ändern und ein eigenes Bundesverfassungsgesetz
für die Kinderrechte schaffen können. Das ist ein guter Weg für
Österreich", betonte Molterer weiter.

In der Folge erläuterte Molterer, was es bedeuten würde, "wenn wir
wortwörtlich alle Artikel der UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt
hätten", und trat damit der Kritik der Grünen und mancher
Institutionen entgegen:

- Im Artikel 20 Absatz 3 der Kinderrechtskonvention wird auf
islamisches Recht verwiesen. "Das wollen wir nicht. Bei uns gilt
alleine die österreichische Rechtsordnung", so Molterer.
- Nach Artikel 38 der Kinderrechtskonvention soll es möglich sein,
dass Kinder ab 15 Jahren zu militärischen Einsätzen einberufen werden
könnten. "Das wollen wir nicht", betonte Molterer und hält es für ein
"fatales Signal, dass die Grünen wider besseren Wissens falsche
Informationen geben."
- Österreich hat eine lange Tradition von sauberem Wasser. Die
UN-Kinderrechtskonvention würde diese Selbstverständlichkeit aber in
Frage stellen. "Das wollen wir nicht."
- Das Recht auf Bildung steht seit 1964 mit dem Zusatzprotokoll zur
Europäischen Menschenrechtskonvention in der österreichischen
Verfassung, damit gilt in Österreich sogar Pflicht zur Bildung. "Bei
einer Umsetzung dieser Konvention würden wir daher das Sicherheits-
und Schutzniveau im Bildungsbereich senken. Auch das wollen wir
nicht", unterstrich Molterer.

Der im heutigen Beschluss enthaltene Gesetzesvorbehalt sei darüber
hinaus eine selbstverständliche Sache, "die in den Artikeln 13 und 14
der UN-Kinderrechtskonvention auch enthalten ist. Wir vollziehen das
somit im österreichischen Recht nach."

"Wir setzen heute einen weitreichenden, wichtigen Schritt. Die
Verbesserung der Rechtsordnung für die Kinder ist die eine Seite
davon. Das praktische Leben die zweite. Ich will daher heute einen
Anstoß geben, dass wir die öffentliche Diskussion fortsetzen. Als
klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft, die Ja zu
Kindern und damit zur eigenen Zukunft sagt", schloss der
ÖVP-Verfassungssprecher.
(Schluss)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0185 2011-01-20 12:49 201249 Jän 11 VPK0004 0428



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