• 18.01.2011, 12:42:05
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E-Control zieht Bilanz: Rückvergütung von Ökostromaufwendungen

Wien (OTS) - Bei der Rückvergütung von Ökostromaufwendungen liegt
der E-Control eine ausgedehnte Auswertung der Anträge für das Jahr
2008 vor. 2.275 Anträge wurden für das Jahr 2008 gestellt und
umfassen ein Volumen von rund 35 Mio. Euro.

Österreichs Stromkonsumenten bringen pro Jahr zwischen 250 und 320
Millionen Euro für die Subventionierung von Ökostrom, wie Windkraft,
Photovoltaik und Stromerzeugung aus Biomasse und Agrarprodukten, auf.
Die Ökostromgesetz-Novelle 2009 sieht vor, dass Endverbrauchern unter
bestimmten Voraussetzungen ein Teil der von ihnen bezahlten
Ökostromaufwendungen rückvergütet wird. Der Antrag auf Rückvergütung
ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Kalender- bzw.
Wirtschaftsjahres bei der Energie-Control GmbH zu stellen.

Anspruchsberechtigt sind Endverbraucher, denen ein Anspruch auf
Energieabgabenrückvergütung von der Finanzbehörde zugesprochen wurde
und die Ökostromaufwendungen von mehr als 0,5% ihres
Nettoproduktionswertes bezahlt haben. Eine Rückvergütung kann für den
Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2010 beantragt werden und
ist für jedes Unternehmen mit 500.000 Euro als Summe begrenzt
(De-Minimis Regelung). Etwaige weitere bereits zugesagte
De-Minimis-Förderungen im Zeitraum 2008 bis 2010 sind in Abzug zu
bringen. Die Anträge für das Jahr 2008 sind nunmehr zu einem
umfassenden Teil abgewickelt, eine Bilanz für das Jahr 2008 kann
gezogen werden.

2.275 Anträge für 2008 gestellt, bereits 31 Mio. Euro per Bescheid
zuerkannt

"Der E-Control liegen nun umfassende Auswertungen der Anträge auf
Rückvergütung von Ökostromaufwendungen für das Jahr 2008 vor.", so DI
Walter Boltz, Geschäftsführer der E-Control GmbH. "Insgesamt wurden
2.275 Anträge eingebracht, die gemäß letzter Hochrechung ein Volumen
von rund 35 Mio. Euro umfassen." Mit aktuellem Stand wurden von der
E-Control 1.142 Bescheide versandt, davon sind 906 zuerkennende
Bescheide, 178 abweisende Bescheide sowie 58 zurückweisende
Bescheide. 671 Anträge wurden seitens der Antragssteller wieder
zurückgezogen, ein geringer Prozentsatz ist noch in Prüfung bzw.
wegen fehlender Unterlagen noch nicht entschieden. 31 Mio. Euro an
Rückvergütungsvolumen wurden bereits zuerkannt. "Auch für das Jahr
2009 liegen erste Zahlen vor. 1.724 Anträge wurden insgesamt
eingereicht.", so Walter Boltz.

Ökostromrückvergütung als Positivbeispiel für die elektronische
Antragsstellung und Abwicklung

Die Ökostromgesetz-Novelle 2009 erforderte eine schnelle
Realisierung einer IT-Lösung zur Rückvergütung von
Ökostromaufwendungen. Vom Gesetzesbeschluss im Herbst 2009 bis zur
Einreichung der Anträge Ende des Jahres wurde in 52 Tagen von der
E-Control eine internetbasierte Software entwickelt, die imstande
ist, Registrierung, Antragsprozess, Prüfprozess und Bescheidvergabe
abzuwickeln und 2.000 bis 3.000 Anträge mit einem
Rückvergütungsvolumen in beträchtlicher, zweistelliger Millionenhöhe
zu bewältigen. "Die E-Control hat für eine möglichst einfache
Antragstellung ein elektronisches Antragsverfahren implementiert, das
eine effiziente Bearbeitung einer sehr großen Zahl an Anträgen
ermöglicht. Das System hat sich bewährt, von 2.275 gestellten
Anträgen im Jahr 2008 wurden 2.244 (98,64%) Anträge elektronisch
eingebracht, 31 Anträge (1,36%) auf postalischem Wege.", so Walter
Boltz.

Die elektronische Antragsstellung bringt zahlreiche Vorteile mit
sich, wie die sofortige Übermittlung der Bestätigung der Einreichung
an den Antragssteller, die Benachrichtigung über fehlende Dokumente
des Antragsstellers sowie eine Information über die elektronische
Nachreichung durch den Antragssteller, die elektronische Berechnung
(mit einem nachfolgenden Prüfprozess) sowie die Übermittlung des
Bescheides über den elektronischen Zustelldienst der E-Control. Der
Antragsteller selbst profitiert von der Möglichkeit, den aktuellen
Antragsstatus jederzeit abfragen zu können, seinen Antrag jederzeit
und auch mehrmals auszudrucken bzw. keine Papierformulare mehr
verwenden zu müssen. Für die Behörde ergeben sich durch das
elektronische Antragsverfahren ebenfalls einige Erleichterungen wie
eine effizientere, schnellere aber auch parallele Prüfung der
Anträge. Darüber hinaus ermöglicht das elektronische Archiv ein
schnelleres Auffinden der Anträge, als dies in Papierarchiven
geschehen kann.

Rückfragehinweis:

E-Control
   Mag. Bettina Ometzberger
   Tel.: +43-1-24 7 24-202
   www.e-control.at
   Twitter: www.twitter.com/energiecontrol 
   Facebook: www.facebook.com/energie.control

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