- 18.01.2011, 09:47:02
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Alle Menschenrechte für alle, auch für alle Kinder!
Wien (OTS) - Am 20.1.2011 soll in der 93. Plenarsitzung des
Nationalrats der alte Entwurf des Verfassungsgesetzes über die
Kinderrechte aus dem Jahr 2009 verabschiedet werden. Die SPÖ/ÖVP
Koalition plant damit nur 8 Paragraphen von über 40 der
UN-Kinderrechtskonvention in die österreichische Verfassung
aufzunehmen.
Darüber hinaus werden einige Bestimmungen dermaßen eingeschränkt,
dass ein verfassungsmäßiger Schutz von Kinderrechten nicht mehr
gegeben ist. Die Einschränkung der Konvention bedeutet, dass andere
Gesetze, wie etwa das Fremdengesetz, die verfassungsmäßigen
Kinderrechte in Zukunft außer Kraft setzen können.
Das UN-Komitee hat ausdrücklich festgehalten, dass die
Kinderrechtskonvention eindeutig allen Kindern (also auch Kindern,
die um Asyl ansuchen oder Flüchtlings- und Migrantenkindern) klar
zuerkannt werden muss! Der Grundsatz 'Alle Menschenrechte für Alle'
wird mit diesem Verfassungsgesetz verletzt.
Das Recht auf Bildung, das Recht auf ein Höchstmass an
gesundheitlicher Versorgung und der Zugang zu sozialrechtlicher
Absicherung eines Kindes werden ebenfalls nicht in die Verfassung
aufgenommen.
Der OBDS Österreich ortet grosse strukturelle Defizite in der
österreichischen Gesetzgebung, was die Menschenrechte betrifft.
Es fehlt ein Grundrechtskatalog, die vollständige
Kinderrechtskonvention, wirtschaftliche und soziale Rechte, das
Asylrecht oder ein generelles Diskriminierungsverbot, auch die
Verankerung der Menschenrechte in der Sozialpolitik, eine nationale
Menschenrechtsinstitution, die Chancengleichheit für Flüchtlinge,
MigrantInnen, Minderheiten sind nicht gegeben.
Die verwaschene Formulierung von Kinderrechten in der Verfassung
verhindert dazu noch, dass Rechte für Kinder auch künftig nicht
einklagbar sein werden.
Dies spiegelt sich auch in der Rechtsprechung wieder, wo
UN-Standards de facto keine Rolle spielen. Ein weiteres Problem ist
die - auch durch den Föderalismus bedingte - Zersplitterung und
Unübersichtlichkeit von Rechtsvorschriften und Kompetenzen, wie zB in
den Sozialhilfe- und Jugendwohlfahrtsgesetzen oder im
Fremden- und Antidiskriminierungsrecht.
Der OBDS Österreich fordert diese Verfassungsbestimmungen dringend
zu überarbeiten und alle genannten Grundrechte, insbesondere aber die
Kinderrechte vollständig - als Teil eines Grundrechtskatalogs - in
die Verfassung aufzunehmen!
Für den Vorstand des OBDS Österreich
Maria Moritz
Georg Dimitz
Herbert Paulischin
Rückfragehinweis:
Maria Moritz, Tel.: 0699 11046488,
mailto:[email protected]
Georg Dimitz, Tel.: 0664 1010043, mailto:[email protected]
Herbert Paulischin, Tel.: +40 747 624641, mailto:[email protected]
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