• 12.01.2011, 09:46:32
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Kontaktlinsenvertrieb via Internet: Verbot in Österreich im Widerspruch zu EuGH-Urteil

Geizhals.at muß auf EU-Anbieter verlinken - Viele Nutzer würden aber heimische Anbieter bevorzugen

Wien (OTS) - 19% der Nutzer von Geizhals.at kaufen Kontaktlinsen,
41% davon beziehen diese über das Internet. Dies geht aus einer
Studie von Integral hervor, die im Vorjahr zum Start der neuen
Kategorie "Drogerie" auf der österreichischen
Preisvergleichsplattform durchgeführt wurde. Da nach österreichischem
Recht heimische Optiker keine Kontaktlinsen und -pflegemittel
versenden dürfen, sieht sich Geizhals.at gezwungen, den Nutzern eine
Alternativlösung anzubieten: Wer auf Geizhals die Kategorie
"Kontaktlinsen" anklickt, wird dort über einen Link auf die
EU-Übersicht des Preisvergleichs zu ausländischen Anbietern geführt
und kann unter diesen Händlern seine Wahl treffen.

Eine unbefriedigende Lösung, zumal insgesamt 46% der Befragten den
Kauf von optischen Produkten via Internet bei heimischen Händlern
bevorzugen würden, wie aus derselben Studie hervorgeht.

Nun hält Geizhals allerdings ein aktuelles EuGH-Urteil in Händen,
das aufzeigt, dass das Verbot des Vertriebs von Kontaktlinsen via
Internet dem Gemeinschaftsrecht widerspricht. Konkreter Anlassfall
für das Urteil ist die Firma Ker-Optika in Ungarn, die über ihre
Website Kontaktlinsen vertreibt. Die ungarischen Behörden untersagten
diese Tätigkeit, wogegen Ker-Optika Klage erhoben hat. Der EuGH hat
dazu in seiner Entscheidung von Anfang Dezember festgestellt, dass
das Verbot des Vertriebs von Kontaktlinsen über das Internet gegen
das Gemeinschaftsrecht verstößt. Die oft genannten Gründe des
Gesundheitsschutzes würden ein derartiges Verbot nicht rechtfertigen.

Auch in Österreich ist der Versandhandel mit Heilbehelfen (u.a.
Brillen, Kontaktlinsen, orthopädische Schuheinlagen) an
Letztverbraucher gesetzlich untersagt. Rechtfertigt wird dies mit der
Begründung des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes. "Der EuGH hat
nun klar festgestellt, dass mit dieser Rechtfertigung das Verbot
nicht aufrechtzuerhalten ist. Das derzeit in Österreich geltende
Versandhandelsverbot für Kontaktlinsen widerspricht also dem
Gemeinschaftsrecht und ist daher aufzuheben", fordert
Geizhals-Sprecherin Vera Pesata.

Derzeit sind auf Geizhals über 300 Artikel aus dem Bereich
Kontaktlinsen und -pflege gelistet. Pesata hofft, dass das aktuelle
EuGH-Urteil hier bahnbrechende Auswirkungen in Hinblick auf eine
Liberalisierung im Interesse der Konsumenten zeitigen wird.

Über Geizhals.at:

Geizhals zählt zu den größten Preisvergleichsplattformen im
deutschsprachigen Raum. Durchschnittlich verzeichnet die Plattform
laut Österreichischer Webanalyse (ÖWA) rund zwei Millionen Unique
Clients im Monat. Betreiber von Geizhals.at ist das im Jahr 2000
gegründete, österreichische Unternehmen Preisvergleich Internet
Services AG mit Sitz in Wien.

Weitere Informationen: http://unternehmen.geizhals.at/presse/

Rückfragehinweis:
Mag. Vera Pesata
Tel: +43 1 58 11 609-0
e-mail: vera.pesata@geizhals.at

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