- 10.01.2011, 10:34:28
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Regierung plant Betrug an den Kinderrechten!
Wien (OTS) - Am 13.1.2011 soll im Verfassungsausschuss des
Nationalrats der alte Entwurf aus dem Jahr 2009 verabschiedet werden.
Die SPÖ/ÖVP Koalition plant damit nur 8 von insgesamt 43
Paragraphen der UN-Kinderrechtskonvention in die österreichische
Verfassung aufzunehmen.
Weiters werden die Paragraphen 1, 2, 4 und 6 so eingeschränkt,
dass ein verfassungsmässiger Schutz : "nur zulässig, insoweit sie
gesetzlich vorgesehen ist und eine
Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die
nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das
wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur
Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit
oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist."
Das bedeutet, dass andere Gesetze, wie etwa das Fremdengesetz, die
verfassungsmässigen Kinderrechte zukünftig ausser Kraft setzen
können!
Konkret wird dies im Initiativantrag in den Erläuterungen zu
Artikel 7 angeführt: "Beispielsweise können straf- oder
fremdenrechtliche Maßnahmen einzelne Rechte eines Kindes
beschränken."
Schon 2009 hat das UNHCR auf diesen eklatanten Konventionsbruch
hingewiesen: Besonders besorgt zeigte sich das UNHCR darüber, dass
mit dem Diskriminierungsverbot eines der vier Grundprinzipien des
Abkommens in dem vorliegenden Entwurf unberücksichtigt bleibe. Die
Rechte der UN-Kinderrechtskonvention, so ausdrücklich das zuständige
UN-Komitee, müssten jedoch allen Kindern zuerkannt werden, "auch Asyl
suchenden Kindern, sowie Flüchtlings- und Migrantenkindern -
unabhängig von deren Nationalität, Zuwanderungsstatus oder ihrer
potentiellen Staatenlosigkeit".
Auch Behindertenverbände kritisieren den Wegfall des
Diskriminierungsverbots und befürchten eine verfassungsmässige
Schlechterstellung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.
Das Recht auf Bildung, das Recht auf ein Höchstmass an
gesundheitlicher Versorgung und der Zugang zu sozialrechtlicher
Absicherung eines Kindes werden ebenfalls nicht in die Verfassung
aufgenommen.
Der OBDS Österreich fordert alle Bürger und alle Organisationen
auf, gegen diese Vorgangsweise massiven Protest einzulegen und die
Aufnahme der gesamten Kinderrechtskonvention in die Verfassung
einzumahnen!
Für den Vorstand des OBDS Österreich
Maria Moritz
Georg Dimitz
Herbert Paulischin
Rückfragehinweis:
Maria Moritz, Tel.: 0699 11046488, mailto:[email protected]
Georg Dimitz, Tel.: 0664 1010043, mailto:[email protected]
Herbert Paulischin, Tel.: +40 747 624641, mailto:[email protected]
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