• 05.01.2011, 12:25:37
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Fairer Umgang mit sachlichen Argumenten. Lassen wir die Kirche im Dorf!

Pressemitteilung LAbg. Dr. Peter Csar, Landesvorsitzender der GÖD OÖ

Wien (OTS) - "Der Zorn über das Budgetbegleitgesetz entlädt sich
nun gegen Fritz Neugebauer! Und dabei tut er nichts Absurdes: Er
verlangt, dass die Pensionsgesetze die verfassungsrechtlichen
Bestimmungen einhalten! Das muss doch eine Selbstverständlichkeit
sein!" nimmt Dr. Peter Csar, Landesvorsitzender der GÖD OÖ zur
aktuellen Diskussion Stellung.

Alle Staatsbürger sind verpflichtet sich an die Gesetze und
insbesondere Verfassungsgesetze zu halten. Das gilt natürlich auch
für den Gesetzgeber. Die Kontrollinstanz ist der
Verfassungsgerichtshof, der nach der österreichischen
Bundesverfassung dafür eingerichtet wurde.

Jeder Staatsbürger hat nicht nur ein Anrecht darauf, dass die
Verfassung eingehalten wird, sondern auch darauf, dass man einen
freien Zugang zu diesen Rechtsschutzmöglichkeiten erhält.

Wenn ein Gewerkschaftsvorsitzender begründete Bedenken gegen die
Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes hat, dann kann es ihm nicht
vorgehalten werden, wenn er dieses im Interesse seiner
Gewerkschaftsmitglieder durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen
lässt.

"Und wenn die Politik von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns
überzeugt ist, dann braucht man sich auch vor dem
Verfassungsgerichtshof nicht fürchten!", versucht Peter Csar die
politische Aufregung zu relativieren.

Bereits beim Zustandekommen der Budgetgesetze hat man die
Bundesverfassung bis zum Äußersten zurechtgebogen und die
parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten absichtlich minimiert.
Nicht umsonst haben sich nun im Nachhinein schon auch andere
Interessensvertretungen zu Wort gemeldet und werden gegen dieses
Budgetbegleitgesetz vorgehen, zB ÖH, Pensionistenvertretungen.
Dieses Recht steht auch der GÖD zu! Mit der politischen Kritik an
diesem Vorgehen darf nicht der Versuch gestartet werden, die
Sozialpartnerschaft mundtot zu machen.

"Es ist höchst an der Zeit, die Diskussion sachlich zu führen. Die
Vorgangsweise ist rechtlich zulässig und man kann daran nicht die
Frage aufzuhängen, ob nun das Budget und seine Sanierung dadurch
gefährdet sind. Kein Arbeitnehmer darf hilflos einem Gesetz
ausgeliefert sein und die Gewerkschaft hat eine Pflicht sich für die
Arbeitnehmerinteressen einzusetzen. Daher dürfen überfallsartige
Verschlechterungen etwa im Pensionsrecht nicht widerspruchslos
hingenommen werden", stellt der Landesvorsitzende der GÖD OÖ Dr.
Peter Csar fest.

Rückfragehinweis:
LAbg. Dr. Peter Csar
0732/7720-11570
0664/1449582

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