• 05.01.2011, 10:15:28
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Behinderte Kinder sind kein semantischer Konflikt!

Wien (OTS) - Ist ein behindertes Kind ein Schaden oder nicht?
Diese Frage beschäftigt gleich mehrere Ministerien, politische
Parteien, Ärzte, Patientenorganisationen und Behindertenverbände. Der
Grund dafür ist ein Gesetzesentwurf von Bandion-Ortner, der Kinder,
die mit einer Behinderung zur Welt kommen, nicht mehr als Schaden
bezeichnet. Aus der Sicht des größten Ärzteversicherers, der
ärzteservice Dienstleistung GmbH geht diese Diskussion am Kernthema
völlig vorbei. "Der Gesetzesentwurf birgt die Gefahr, dass die
betroffenen Kinder, die Eltern und auch die Ärzte auf der Strecke
bleiben", meint der Geschäftsführer Gerhard Ulmer.

Geht der Entwurf durch, kann der Arzt durchaus eine zukünftige
mögliche Behinderung übersehen und hat - nach der Diktion des
Gesetzes- in diesem Fall keinen "Schaden" verursacht.
Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert. "Ärzte brauchen eine
Rechtssicherheit. In einem solchen Fall würde jede
Haftpflichtversicherung wohl Schadenersatzzahlungen verweigern - es
gibt dann ja keinen Schaden." Ob das Gerichte auch so sehen, darf
aber bezweifelt werden, denn die Behinderung durch einen möglichen
ärztlichen Fehler oder durch eine Nichtinformation verursacht
jedenfalls für die Betroffenen Leid und Kosten. Dann kann der Arzt
mit seiner Versicherung streiten oder er muss selber zahlen. "Das
widerspricht dem Geist der gerade erst im August beschlossenen
verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte" betont
Ulmer, der auch ethische Bedenken hat. "Eltern müssen im Falle einer
möglichen oder wahrscheinlichen Behinderung die Chance auf
Schwangerschaftsabbruch haben. Wenn sie aber keine Informationen
erhalten, stellt sich die Frage gar nicht. Ulmer erwartet in solchen
Fällen massive Kritiken gegenüber den Ärzten und Rechtsstreitigkeiten
scheinen vorprogrammiert zu sein.

Der Gesetzesentwurf ist auf eine Klage eines Elternpaares
zurückzuführen, das sich dagegen verwehrte, dass ihr behindertes Kind
ein "Schaden" wäre. Für Ulmer handelt es sich beim aktuell über die
Medien ausgetragenen Konflikt um eine semantische Diskussion, was ein
Schaden ist. In der Tat ist es schwer nachvollziehbar, dass ein
behindertes Kind ein "Schaden" sein sollte - aber die Behinderung per
se ist zweifellos ein Schaden, der auch eine Ursache hat.

Egal, wie das Problem heißt, Kinder, Eltern und Ärzte müssen
weiterhin geschützt sein. Die Berufshaftpflichtversicherung bietet
umfassenden Schutz. Ulmer empfiehlt Gynäkologen dringend ihre
Versicherungssumme über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus zu
erhöhen, weil Behinderungen eines Kindes viel Geld kosten können. Da
viele Krankenhausbetreiber keine oder nur ungenügende Versicherungen
haben, empfiehlt Ulmer auch Krankenhausärzten, eine eigene
Versicherung abzuschließen - obwohl diese vom Gesetz her nicht dazu
verpflichtet sind. Krankenhäuser können sich jedoch am Regresswege an
den behandelnden Arzt schad- und klaglos halten. Das ist den
wenigsten Spitalsärzten bewusst, meint Ulmer.

Rückfragehinweis:
Judith Zingerle MA
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 01 402 68 34
[email protected]
www.aerzteservice.com

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