OTS0032 / 05.01.2011 / 09:29 / Channel: Politik / Aussender: ÖVP Parlamentsklub
Stichworte: Huainigg / Justiz / Kinder / Schadenersatz / ÖVP


Huainigg zu SPÖ: Ein Kind mit Behinderung ist kein Schadensfall! Darüber müssen wir reden.


   Utl.: Missverständnis ist aufzuklären: Ärzte müssen weiterhin für 
Fehler haften, es geht aber um das Existenzrecht von behinderten 
Kindern =
    Wien, 05. Jänner 2011 (ÖVP-PK) „Ein Kind mit Behinderung darf 
kein Schadensfall sein“, erklärt ÖVP-Sprecher für Menschen mit 
Behinderung Franz-Joseph Huainigg angesichts der negativen 
Stellungnahme der Ministerin Heinisch-Hosek zum Gesetzesvorschlag 
von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. „Wenn wir alle davon 
überzeugt sind, dass ein behindertes Kind keinen Schaden darstellt, 
dann darf aber unser Schadensersatzrecht nicht dazu führen, dass 
für die Existenz eines Kindes mit Behinderung eine 
Schadenersatzsumme festgelegt wird. Im letzten OGH-Urteil wurde 
nicht nur der pflegebedingte Mehraufwand zugesprochen, sondern die 
Krankenanstalt muss auch für den Unterhalt des Kindes zahlen. Das 
ist die Diskriminierung der derzeitigen Gesetzeslage, die faktisch 
dazu führt, dass behinderte Menschen zu Schadensfällen erklärt 
werden.“ ****
    Huainigg versteht daher nicht, dass sich die Frauenministerin 
in einem Interview mit der Tageszeitung Österreich gegen die 
vorgeschlagene Änderung im Schadenersatzrecht ausspricht. „Mein 
Ziel ist es, dass sozialpolitische Maßnahmen den Mehraufwand für 
behinderte Kinder abdecken können und nicht die Eltern dazu 
zwingen, wie es das geltende Recht derzeit vorsieht, über 
Schadenersatzansprüche zu deren Unterstützung zu kommen, die sie 
benötigen“, meint der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung und 
stellt damit klar, dass das Schadenersatzrecht nicht geeignet ist, 
den behinderungsbedingten Mehraufwand abzudecken. Er führt weiters 
aus, dass derzeit eine krasse Ungerechtigkeit besteht zwischen 
vorgeburtlich diagnostizierbaren Behinderungen (nur 2 bis 3 
Prozent) und Behinderungen, die während der Geburt entstehen. Alle 
Eltern, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, müssen 
gleichermaßen unterstützt werden. 
    Ein Missverständnis sieht Huainigg auch in der Interpretation 
des Gesetzesvorschlages bezüglich der Haftung der Ärzte. „Es ist 
nicht richtig, dass durch die geplante Gesetzesänderung die Ärzte 
keine Sorgfaltspflicht mehr tragen müssen. Die Sorgfaltspflicht der 
Ärzte bleibt gewahrt, da sie immer damit rechnen müssen, eine 
Therapie verabsäumt zu haben. Aber es muss ein klarer Unterschied 
zwischen einer schicksalhaften Behinderung und einem ärztlichen 
Kunstfehler bestehen“, sagt Huainigg und betont abschließend: 
„Diese Änderung im Schadenersatzrecht verändert nichts an der 
Entscheidungsfreiheit für oder gegen eine Abtreibung. Es braucht 
daher Gespräche zum gemeinsamen Ziel: Ein behindertes Kind darf 
kein Schadensfall sein!“
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VPK0001 0373