• 05.01.2011, 09:03:40
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  • OTS0026 OTW0026

Zurück zur Sachlichkeit

"Nacht und Nebel"-Aktionen beim Pensionsrecht sind verfassungsrechtlich problematisch und daher prüfen.

Wien (OTS) - "Überfallsartige Änderungen des Pensionsrechts können
nicht dem Geist der österreichischen Bundesverfassung entsprechen",
empört sich der Vorsitzende der Finanzgewerkschaft, Klaus M. Platzer.
Und weiter: "Dem Verfassungsgerichtshof obliegt es schließlich, die
Einhaltung der Verfassung zu kontrollieren. Durch seine Aufgabe als
Grundrechtsgerichtshof und seine Zuständigkeit zur Prüfung von
Gesetzen und Verordnungen ist er in besonderer Weise dazu berufen,
der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung Wirksamkeit zu
verschaffen und ihren Bestand zu sichern."

Nichts anderes habe der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher
Dienst (GÖD) mit seiner Ankündigung, die Budgetbegleitgesetze auf den
höchstgerichtlichen Prüfstand stellen zu lassen, ausgesagt. "Die GÖD
wird ihren Mitgliedern im Sinne des Rechtsschutzregulativs des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) jedwede Unterstützung zur
Durchsetzung ihrer subjektiven Rechte, insbesondere des
Vertrauensschutzes und der Berechenbarkeit, - eben bis hin zu
Verfassungsgerichtshof-Beschwerden - angedeihen lassen", sichert auch
Platzer zu.

"All diejenigen, die derzeit durch Wortspenden Kritik an den
Aussagen des GÖD-Vorsitzenden Neugebauer üben, die bis zu unfassbaren
Rücktrittsaufforderungen reichen, mögen zur Sachlichkeit
zurückkehren, sich selbst bei der Nase packen und in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich für Recht und Ordnung sorgen!", schließt
Platzer.

Rückfragehinweis:
HR Klaus M. Platzer
Vorsitzender der Bundesvertretung Finanz in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
1010 Wien, Teinfaltsstraße 7
Telefon: 0664 2024553
Mail: [email protected]

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