- 04.01.2011, 16:26:41
- /
- OTS0144 OTW0144
GÖD-Gabriel: Neugebauer-Hetze ist letztklassig!
Weg zum Verfassungsgerichtshof steht allen Bürgerinnen und Bürgern frei
Wien (OTS) - "Mit großem Erstaunen musste ich die letztklassige
Hetzkampagne gegen den GÖD-Vorsitzenden Fritz Neugebauer zu Kenntnis
nehmen, die - nicht zuletzt mit tatkräftiger Unterstützung der Medien
- vom Zaun gebrochen wurde", kritisiert die Vorsitzende der
Bundesvertretung 3, Monika Gabriel, das Agieren zahlreicher
Politiker/innen.
"Tatsache ist, dass Fritz Neugebauer als aufrechter Demokrat und
Vorsitzender von über 230.000 zahlenden GÖD-Mitgliedern zum Ausdruck
gebracht hat, was viele unserer Mitglieder von ihm erwartet bzw.
verlangt haben. Die täuschende und möglicherweise bewusst
verschwiegene Gesetzesänderung im Pensionsrecht hat nach ihrem
bekannt werden bei vielen Gewerkschaftsmitgliedern zu erbosten,
erzürnten und aufgebrachten Anrufen und E-Mails geführt, aber auch zu
zahlreichen Resolutionen von den Dienststellen", so Gabriel weiter.
"Die Langzeitversichertenregelung neu scheint mit dem abrupten
Anheben des Pensionsantrittsalters und den Verschlechterungen für die
Frauen ungerecht. Da ist es doch rechtens, hier den
Verfassungsgerichtshof um Überprüfung zu bitten. Dieser Weg ist ein
demokratisches Instrument, das allen Bürgerinnen und Bürgern
freisteht. Fritz Neugebauer sieht den Unmut der Kolleginnen und
Kollegen als Auftrag und geht den Weg zum Verfassungsgerichtshof um
hier Klarheit zu schaffen", so Gabriel weiter.
"Jetzt eine Hetzkampagne gegen eine ganze Berufsgruppe zu starten
ist letztklassig. Gerade das Thema Pensionen ist ein sehr
emotionales, und Menschen, die kurz vor dem Pensionsantritt stehen,
sind besonders sensibel und wollen Planungssicherheit, was niemandem
abgesprochen werden kann", so Gabriel abschließend.
Rückfragehinweis:
Bundesvertretung Unterrichtsverwaltung in der GÖD Monika Gabriel, Vorsitzende Mobil: 0664/2644863 www.goed-bv3.at www.goed.at A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NOB






