• 04.01.2011, 12:17:41
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  • OTS0093 OTW0093

EANS-Kapitalmarktinformation: Bijou Brigitte modische Accessoires AG / Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 (Aktienrückkauf)

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einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Der Vorstand der Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat beschlossen, in
dem Zeitraum vom 4. Januar 2011 bis spätestens zum 14. Juli 2014 Aktien der
Bijou Brigitte AG (ISIN DE0005229504, Inhaberaktien) im Gegenwert von bis
zu 10.000.000,00 EUR zu den im Folgenden aufgeführten Bedingungen
zurückzukaufen. Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG macht damit von
der durch die ordentliche Hauptversammlung am 15. Juli 2010 erteilten
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Höhe von
bis zu 10 % des im Zeitpunkt dieser Beschlussfassung eingetragenen
Grundkapitals von 8.100.000,00 EUR Gebrauch. Die zurückerworbenen Aktien können
zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2010
vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Sollte die derzeitige Ermächtigung zum
Aktienerwerb durch eine ordentliche Hauptversammlung vor dem 14. Juli 2014
aufgehoben und durch eine neue ersetzt werden, kann das Aktienrückkaufprogramm
auf Basis des neuen Ermächtigungsbeschlusses fortgesetzt werden.

Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft
durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Institut, das seine Entscheidungen
über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien sowie das jeweilige Erwerbsvolumen
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Rückkauf erfolgt
über die Börse und wird so günstig wie möglich für die Bijou Brigitte AG
durchgeführt. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne
Erwerbsnebenkosten) darf den jeweils maßgeblichen Börsenkurs um nicht mehr als
10 % unter- oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der
vorstehenden Regelung gilt dabei der Mittelwert der letztbezahlten Kurse im
Geregelten Markt für die Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am
Main, während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien.

Das Institut wird verpflichtet, die Durchführungsbedingungen der Artikel 4
bis 6 der Verordnung (EG-VO) Nr. 2273/2003 der Kommission vom
22. Dezember 2003, die Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung vom 15. Juli 2010 sowie sämtliche übrigen einschlägigen
Bestimmungen zu beachten. Entsprechend Art. 5 Abs. 1 der EG-VO darf das
Institut bei der Kaufpreisbestimmung nicht den Kurs des letzten an der
betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder des derzeit höchsten
unabhängigen Gebots überschreiten. Maßgeblich ist der höhere Wert. Entsprechend
Art. 5 Abs. 2 der EG-VO darf das Institut an einem Tag nicht mehr als 25 % des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der Kauf
erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten zwanzig Börsentage vor
dem Zeitpunkt des Erwerbs.

Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4  Abs.  4    EG-VO
entsprechenden Weise spätestens am Ende  des  siebten  Handelstages  nach  deren
Ausführung  bekannt  gegeben.  Zudem  wird  die  Bijou  Brigitte  AG  über   die
Fortschritte  des  Aktienrückkaufs   unter   www.bijou-brigitte.com   regelmäßig
informieren.

Im  Zuge  der  vorherigen  Aktienrückkaufprogramme  vom  18.   März   2008   bis
5. August 2008 und vom  1.  September  2008  bis  9.  November  2009  hat  Bijou

Brigitte insgesamt 212.284 Stückaktien zum Preis von circa 16 Mio. EUR
zurückgekauft. Während des dritten Aktienrückkaufprogramms vom
10. November 2009 bis zum 31. Dezember 2010 wurden keine Aktien zurückgekauft.

Hamburg, 4. Januar 2011

Bijou Brigitte modische Accessoires AG
Der Vorstand

Ansprechpartnerin für Presserückfragen:
Annegret Wittmaack, Wirtschaftspresse/Investor Relations
Tel.: +49 (0) 40 / 606 09 - 289 Fax: +49 (0) 40 / 602 64 09
E-Mail: [email protected]

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Dr. Karl-Joachim Dreyer (Aufsichtsratsvorsitzender)
Vorstand:
Roland Werner (Vorstandsvorsitzender)
Marc Gabriel (Vorstandsmitglied)

Bijou Brigitte
modische Accessoires AG
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg (Germany)
Tel.: +49 - (0) 40 / 606 09 - 0
Fax: +49 - (0) 40 / 602 64 09
www.bijou-brigitte.com

Sitz der Gesellschaft Hamburg
Amtsgericht Hamburg HRB 38 204
Umsatzsteuer-Id.-Nr.: DE 118619082
Finanzamt Hamburg-Oberalster

Rückfragehinweis:
Annegret Wittmaack
Tel.: 040/60609-289
E-Mail: [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent:    Bijou Brigitte modische Accessoires AG
             Poppenbütteler Bogen 1
             D-22399 Hamburg
Telefon:     +49(0)40-60609-0
FAX:         +49(0)40-6026409
Email:       [email protected]
WWW:         http://www.bijou-brigitte.com
Branche:     Einzelhandel
ISIN:        DE0005229504
Indizes:     CDAX
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Regulierter Markt: Hamburg,
             Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt 
Sprache:     Deutsch

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