• 04.01.2011, 12:06:14
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  • OTS0087 OTW0087

GÖD-Pensionisten über Aussagen des Bundeskanzlers enttäuscht

Pensionssicherungsbeitrag für niedrige Beamtenpensionen muss fallen

Wien (OTS) - Anlässlich der Beratungen über die Pensionsanpassung
2011 hat die Bundesvertretung der Pensionisten in der Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst (GÖD) in einem Schreiben an den Bundeskanzler
erneut darauf hingewiesen, dass die Bezieher "kleiner"
Beamtenpensionen im Gegensatz zu vergleichbaren ASVG Pensionen, einen
Pensionssicherungsbeitrag (Beitrag gem. § 13a PG) von 3,3 % zu
entrichten haben. Obwohl in der Regierungserklärung die Abschaffung
dieses Beitrages bis zu "niedrigen Versorgungseinheiten"
festgeschrieben wurde, war die zuständige Frau Bundesministerin
Heinisch-Hosek zu keinen Verhandlungen bereit.

Die GÖD-Pensionisten verlangten daher bei der Pensionsanpassung
2011 die Streichung dieses Beitrages für die Bezieher "niedriger"
Beamtenpensionen.

Seitens des Bundeskanzleramtes wird dies allerdings mit dem
Hinweis auf den günstigeren Karriereverlauf der Beamten abgelehnt.
Dabei bleibt immer unberücksichtigt, dass die Beamten, im Gegensatz
zu den ASVG Versicherten, keine Abfertigung erhalten.

Rückfragehinweis:
Bundesvertretung der Pensionisten in der GÖD
Vorsitzender, Dr. Otto Benesch
Vors.Stv. Kurt Kumhofer
Tel. 01/53454 DW 311

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