• 03.01.2011, 12:41:20
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Schultes: Bauern erhalten keine Steuergeschenke

Anpassung der gesetzlichen Buchführungsgrenzen von SPÖ verhindert

NÖ Bauernbundobmann Hermann Schultes

St. Pölten (OTS) - Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
besteht weiterhin Buchführungspflicht bei einem Einheitswert von über
EUR 150.000,- oder einem Umsatz von mehr als EUR 400.000,-. Auch
konnte im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes keine Gleichstellung bei
den Buchführungsgrenzen mit Gewerbebetrieben durchgesetzt werden.
"Das ist aus meiner Sicht zwar nicht nachvollziehbar, die SPÖ war
aber zu einem entsprechenden Schritt nicht bereit, obwohl für
Gewerbebetriebe bereits seit 01.01.2010 zu Recht eine Umsatzgrenze
von EUR 700.000,- gilt", erklärt der Obmann des NÖ Bauernbundes,
Nationalratsabgeordneter Hermann Schultes.

Finanzminister Josef Pröll habe berücksichtigt, dass den
Bäuerinnen und Bauern als dem Rückgrat des ländlichen Raumes weitere
Belastungen nicht zumutbar sind. In der neuen
Pauschalierungsverordnung hat Pröll den strukturellen Veränderungen
in der Landwirtschaft Rechnung getragen und die seit 1982 nicht mehr
angepasste Vollpauschalierungsgrenze von EUR 65.500,- auf 100.000,-
Einheitswert erhöht. Seit den 80er-Jahren ist die bewirtschaftete
Fläche pro Betrieb für ein vergleichbares Familieneinkommen um knapp
80% gestiegen. Mit der Erhöhung der Einheitswertgrenze werde das
strukturell bedingte Herausfallen der Betriebe aus der
Vollpauschalierung abgefedert, erläutert Schultes.

Viele Landwirtschaftsunternehmen mit historisch sehr hohen
Hektarsätzen überschreiten bereits mit 30 ha Fläche diese Grenze. Es
sind keineswegs Großbetriebe, sondern im europäischen Vergleich
Kleinbetriebe. Im Regelfall ergibt sich aus der Steigerung der
Produktivität und dem daraus resultierenden Wettbewerb in manchen
Regionen das Wachstum der Betriebe. Dadurch gleicht sich das Absinken
der Umsätze aus der Urproduktion aus. Für viele ist das die
Strategie, die Einkommen zu halten. "Die Vollpauschalierung ist eine
Verwaltungserleichterung für Finanz und für Betriebe, aber kein
Steuergeschenk, schließlich werden 39% des Einheitswertes als
Einkommen unterstellt", so der NÖ Bauernbundobmann. Eine steigende
Zahl der Betriebe entscheide sich freiwillig für steuerliche
Aufzeichnungen.

Auch Wermutstropfen in neuer Pauschalierungsverordnung

In der neuen Pauschalierungsverordnung sieht Schultes auch
Wermutstropfen. Beispielsweise können außergewöhnliche Ernteausfälle
und Viehverluste, zum Beispiel durch Dürre, Hagel oder
Überschwemmungen, ab 2011 steuerlich nicht mehr berücksichtigt
werden. Auch beim Abzug der bezahlten Pachtzinse gibt es ab kommendem
Jahr erhebliche Einschränkungen. Der Abzug der Pachtzinse im Rahmen
der Pauschalierung darf dann maximal 25% des auf die zugepachteten
Flächen entfallenden Einheitswertes betragen. Ebenso sind Beiträge
zum Familienlasten-Ausgleichsfonds künftig nicht mehr absetzbar.

"Alles in allem besteht also kein Grund zum Jubeln für die Bauern,
aber grundlegend Sinnvolles wurde durch den Finanzminister umgesetzt.
Pröll hat mit dieser Verordnung Sachkenntnis und politische Kraft
bewiesen", ist Schultes überzeugt. Der Grund dafür, dass viele
Österreicher und damit auch viele Bauern keine Einkommensteuer mehr
zahlen müssen, liege in erster Linie darin, dass die
Steuerfreigrenzen pro Person und Jahr seit 2003 um fast 58%, von EUR
6.975,- auf 11.000,-, erhöht worden sind. "Das ist für viele
erfreulich, sicher aber kein Steuergeschenk nur für die Bauern",
reagiert Schultes auf diesbezügliche Vorhalte der Arbeiterkammer
(AK). Wenn aus der Ertragslage sowieso keine Einkommensteuer zu
erwarten ist, solle man die Bauern und Bäuerinnen wenigstens nicht
mit nutzloser Bürokratie belasten, unterstreicht Schultes.
(Schluss)

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM/Original Bild
Service, sowie im OTS Bildarchiv unter http://bild.ots.at

Rückfragehinweis:
Herbert Pollak
NÖ Bauernbund
02742/9020-232
Mobil: 0650/2831995

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